Ärztlichen Dienst aufsuchen, oder nicht, welche Möglichkeiten habe ich noch?

6 Antworten

Wenn Du Leistungen in Anspruch nehmen möchtest, musst Du auch mit dazugehörigen Bedingungen rechnen (ich weiß, es ist bei Dir noch keine Bedingung, aber mir fällt gerade kein besserer Begriff ein). Letztendlich wirst Du nur freundlich gefragt, damit Du das Gefühl hast, dass Du ein Mitspracherecht hast. Verweigerst Du diese/n Bedingungen/Vorschlag, musst Du mit Konsequenzen rechnen, welche einen negativen Einfluss für Dich auslösen könnten.

Ich habe die Erfahrung gemacht, dass man am besten immer MIT den Behörden arbeitet und sich nicht dagegen auflehnt und vor allem ist die Wahrheit wichtig. Damit fährt man meistens ganz gut. Es gibt Leute, welche sehr gerne bei solchen "Begutachtungen" maßlos übertreiben. Da kann man ganz gewaltig mit auf die Schnauze fallen.

Eine Bekannte hat für ihre Mutter den höchsten Pflegegrad herausbekommen, obwohl die Frau Mama quietschfidel ist. Immer, wenn jemand vom medizinischen Dienst kam, lag die Mutter im Bett, war hochgradig schwerhörig und fast blind. Das hat auch eine ganze Weile geklappt, bis denn eines Tages die Dame vom Medizinischen Dienst gesehen hat, wie die alte Dame flotten Schrittes einen Spaziergang machte. Tja, dumm gelaufen. Jetzt haben sie eine ordentliche Anklage wegen Betruges oder Erschleichen von Leistungen oder was auch immer am Hals und haben ein riesengroßes finanzielles Problem. Da sieht man, dass man mit der Wahrheit doch besser fährt, auch wenn man dann nicht im großen Luxus leben kann.

Sollte Dir der Bericht des ärztlichen Dienstes vom AA nicht zusagen, bleiben Dir immer noch Möglichkeiten, dagegen vorzugehen, bzw. andere Meinungen einzuholen.

Ich wünsche Dir auf jeden Fall alles Gute. Überdenke das über das Wochenende erst mal in Ruhe und schreibe Dir Vor- und Nachteile auf und danach entscheidet entweder der Verstand oder das Bauchgefühl oder auch beides.

Viel Glück

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – 5 med. Ausbildungen und 4 Semester Medizin, eig. Erfahrung

es ist auch eine teilentbindung möglich. und vor allem sinnvoll. solche sachen werden von hinz nach kunz rumgereicht, kopiert, in allen möglichen akten eingefügt und das ende vom lied ist die voreingenommenheit.

solche akten sind schon bei potenziellen arbeitgebern gelangt und haben belastbare arbeitssuchende damit unvermittelbar gemacht.

1

Wenn du deiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommst, geht deine Sachbearbeiterin davon aus, dass du an einer Vermittlung nicht mehr interessiert bist und stellt deine Leistungen "vorsorglich" ein.

Man will ja vermeiden, dass du etwas zurück zahlen musst.

Da es in deinem Interesse sein dürfte, würde ich dem zustimmen. Es geht ja um deine Gesundheit und Jobs die für dich noch in frage kommen. Sonst verpassen die dir etwas das du nun garnicht machen könntest.

Ich würde unterschreiben.... Is doch gut, wenn das Arbeitsamt Ausünfte vom Arzt einholen kann, so musst du dich nicht immer wieder neu erklären müssen.

Wenn du Geld vom Staat haben willst, musst du dich schon an die Spielregeln halten.

Ich kann dich verstehen, damals als NIcht Betroffener hätte so eine Antwort wohl auch geschrieben.

1