Unterliegen Postboten der Schweigepflicht?

6 Antworten

... sozusagen ja.

Über seine Kunden darf er nicht reden.

Darf er anderen was darüber erzählen?

Nein. (Postgeheimnis)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ja, trotzdem gibt es da Plaudertaschen.

Der Onkel von der Frau Müller ist Obergerichtvollzieher. Zumindest sagt sie das immer, wenn ich eine entsprechende Briefsendung für sie habe.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.

Ja, die Postboten haben natürlich das Briefgeheimnis und Postgeheimnis zu waren.

Also alles was Sie über Ihre Kunden erfahren , dürfen Sie nicht weitersagen.

Briefe vom Gericht kommen auch in gelben Briefen nicht in braunen.

Normalerweise wirft der Postbote die Briefe ein und merkt sich nicht, wer was bekommt. Natürlich darf er nichts darüber erzählen.