Auswahlverfahren – Polizei?

1 Antwort

Hallo Emart235,

tut mir leid, dir das mitzuteilen, aber wahrscheinlich bist du damit Dienstuntauglich :(

Meines Wissens kann PTBS nie ganz ausheilen, da die Krankheit in Schüben verlaufen kann, auch, wenn man gerade keine Symptome hat.

Und somit tritt dies auf die folgende Aussage in der PDV 300 zu, die die Diensttauglichkeit bzw. -untauglichkeit regelt:

"Zu beachten ist, dass eine nicht unbeachtliche Anzahl psychischer Leiden definitionsgemäß nicht „ausheilen“ können, da diese mit schubweisen Verläufen - mitunter auch in großen zeitlichen Abständen - behaftet sind, somit dauerhaft fortbestehen (z.B. Depression, Suchterkrankung und auch zeitweilige Rückbildung/“Remission“)."

Am besten kontaktierst du deinen Einstellungsberater, dieser kann sich auch mit den medizinischen Unterlagen an den polizeiärztlichen Dienst wenden, der dir diese Frage endgültig beantworten kann.

Ich drück dir die Daumen, dass du keine Beschwerden mit PTBS mehr in Zukunft haben wirst und vielleicht doch noch zur Polizei damit darfst :)