Asthma und Polizei?

3 Antworten

schau dir diesen Film an und du kannst dich dann selber entscheiden ob du das schaffst.

Viel Glück

https://youtube.com/watch?v=aTpn_9gtkGY

gamerfriend1 
Fragesteller
 19.08.2017, 16:30

verstehe nicht was du damit sagen magst ?

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oxygenium  19.08.2017, 16:34
@gamerfriend1

Was ich dir vermitteln will ist das jeder Mensch es schafft seine Ziele zu erreichen wenn er nur an sich selber glaubt.

wenn du an dir selber zweifelst,dann bekommst du dein Asthma nicht weg und es wird dich begleiten und Hindernisse stellen.

Dieser Film zeigt dir wie man sein Immunsystem stärkt und das ist für dich dringend notwendig wenn du zur Polizei möchtest.

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Du hast ein Medikament angegeben. Also bist du behandlungsbedürftig. PDU.

Da hätte dich jemand vorher warnen sollen. Wenn die dieses Medikament jetzt schon längere Zeit nicht mehr nimmst, leg Widerspruch ein und hol dir ein anderslautendes Gutachten von einem anderen Arzt, am besten einem Arbeitsmediziner.

Wenn das nicht geht, bleibt es bei der PDU.

Gruß S.

Versuche einen Psychiater dazu zu bewegen, das deine damalige Asthmaerkrankung auf ein angsttraumatisches Erlebnis aus der Kindheit zurück zu führen gewesen ist mit nicht chronischem Verlauf.

Ich hatte als Kind Angstasthma, bin starker Raucher habe als Erwachsener niemals einen Asthmaanfall gehabt.

Wichtig ist, das er das so begründet dass diese Kinderängste nicht mehr vorhanden sind.

Sirius66  19.08.2017, 18:17

Das ist ja der saublödeste Rat, den ich je gehört/gelesen habe. Da hat einer von medizinischen Voraussetzungen mal so gar keine Ahnung.

Dann haben wir statt einem relativen dann einen absoluten Ausschlussgrund: Die Angststörung! Bescheinigt von einem Psychater!

Hurra und Halleluja!

Gruß S.

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MKausK  19.08.2017, 18:19
@Sirius66

Es handelt sich um eine Kindheitsangststörung der Bewerber ist erwachsen, die Kindheitsängste sind vorbei... chronisches Asthma ist ein Ausscheidungsgrund eingebildete Atemnot nicht!

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Sirius66  19.08.2017, 18:21
@MKausK

Achso - nunja, überlassen wir es dem TE, mit den Ratschlägen umzugehen ....

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