Mit (ehemaligem) allergischen Asthma zur Polizei?
Hallo Community, Ich bin gerade bei meiner Bewerbung für die Polizei und überlege gerade ob ich mein allergisches Asthma was ich durch eine Densensibilierung bekämpft habe in die Bewerbung zu schreiben oder nicht? Wie seht ihr das. Ist das denn noch aktuell oder sollen da auch alte Sachen rein
2 Antworten
Das kommt drauf an, wie das formuliert ist. Die meisten Fragebögen sind so gestaltet, dass sie einen Zeitraum angeben.
Wenn bei der entsprechenden Frage Wörter wie jemals/in ihrem Leben verwendet werden, wäre Verschweigen ein Täuschungsversuch.
Steht dort in den letzten 3/5 Jahren und es ist länger her, kann man es weglassen.
Man könnte auch nach Therapien oder medizinischen Maßnahmen fragen. Dann würde die Desensibilisierung dahin gehören.
Gruß S.
Ok , kurze Frage an dich. Ist denn die Form von allergischem Asthma ein Ausschlussgrund (ist ja behandelt wurden durch Densensibilierung)
Was wird denn bei der ärztlichen Untersuchung nach dem mündlichen Teil bei der Blutabnahme genau gemessen? Wird im Blut auf Drogen, auf Leber/Nieren-Werte und Allergien nachgemessen? Wir denn überhaupt auf Allergien im Blut getestet?