Gerichtsverhandlung Strafrecht?

2 Antworten

Im Verfahren gegen Jugendliche kann davon abgesehen werden, die Verfahrenskosten aufzuerlegen (§ 74 JGG). Die Antwort ist also ein klares jein.

Zu b)

Das kommt ganz darauf an. Je nachdem, was es ist, gibt es auch Zeugen, die sich freuen, einfach einen Schlussstrich mit dem Gerichtsprozess zu ziehen, andere fühlen sich aber auch teilweise eingeschüchtert (durch den Angeklagten) oder müssen über traumatische Erfahrungen noch einmal berichten.

Weil b) zutrifft, wirkt sich ein umfassendes Geständnis gleich zu Prozessbeginn ausgesprochen positiv auf das Urteil aus.

Weil dem Opfer eben die Aussage erspart bleibt.