Blickwechsel 20. Dezember 2021
Deine Fragen an einen Kriminalpolizisten
Alles zum Blickwechsel

Warum erfolgt kein umfassender Schutz bei häuslicher Gewalt?

2 Antworten

Hallo,

das Prinzip: "Wer schlägt, geht!" wird schon lang nicht mehr praktiziert. Vielmehr soll derjenige gehen, der vernünftig wo anders unterkommen kann.

Warum sind die Polizeibeamten nicht ausreichend geschult?

Das ist schlicht ein Ressourcenmanagement. Die Erstzugriffskollegen müssen so viel können und in so viel geschult sein. Die müssen einen Verkehrsunfall vernünftig absichern können, Spuren schützen oder sichern können, eine gute Erstvernehmung führen können etc. pp.

Genau deswegen gibt es auch spezialisiert Kollegen "Häusliche Gewalt Sachbearbeiter" - eben um der Wichtigkeit dieses Thema gerecht zu werden.

Ganz unabhängig davon sind zumindest meine Erfahrungen, dass auch die Erstzugriffsbeamten bei einer HGW wissen, worauf es ankommt.

Warum werden Opfer nicht sofort an Beratungsstellen angebunden?

Siehe oben. Recht viel mehr als "Weißer Ring" und "Frauenhaus" wüsste ich auch nicht - ist einfach nicht mein Spezialgebiet.

Warum wird die Istanbulkonvention bisher nicht konsequent umgesetzt?

Ohne konkreten Fall weiß ich nicht, wo sie nicht umgesetzt werden soll? Sehe ich nämlich ganz anders: Z.B. wurde der Paragraph der "Nachstellung" vor kurzem erst wieder verschärft, um gerade Frauen hier weiteren Schutz gewähren zu können.

Warum werden noch immer nicht alle Straftaten aufgenommen?

Simple. Weil gefühlt 4 von 5 Frauen bei einer HGW nicht gegen ihren Mann aussagen wollen. Ohne Aussage wirds relativ schwierig mit einer Anzeige...

Warum wird noch immer nicht in jedem Fall ermittelt?

Siehe oben... tatsächlich ist es so, dass ermittelt wird, soweit es geht - aber ohne Aussage (oder Rückziehung des Strafantrags o.ä. kommt halt nichts raus).

Ab wann erfolgt regulär eine Gefahreneinschätzung und der Schutz von Frauen nach der Trennung von einem gewalttätigen Mann?

Nach der Trennung ist es schon lang nicht mehr Aufgabe der Polizei.

Wenn jetzt ein Mann eine Frau schlägt, wird dem Mann von der Polizei ein Kontaktverbot ausgesprochen. Dieses zählt aber nur für 10 Tage. Genügend Zeit, um sich ein gerichtliches Kontaktverbot zu holen.

Also ich fasse zusammen:

In den allermeisten Fällen von HGW erfährt die Polizei entweder gar nichts davon, oder die (oder auch "der", gibts ja alles) Geschädigte kommunizieren nicht mit uns.

WENN eine Anzeige erstattet wird, inklusive Aussage und ohne den Strafantrag zurückzuziehen kenne ich keinen Fall, in dem nicht ermittelt werden würde. Gibt es jedoch keine dokumentierte Verletzungen steht leider oft Aussage gegen Aussage...

Ich will gar nicht ausschließen, dass bei einer HGW seitens der Polizei mal nicht so reagiert wird, wie es sein soll - aber hierbei handelt es sich nach meiner festen Überzeugung um (traurige) Einzelfälle (die aber natürlich nicht vorkommen sollen). Aber deine Auflistung ließt sich ja so, als würde die Polizei bei einer HGW nie tätig werden und diese Unterstellung ist schlicht falsch.

Von Experte Dommie1306 bestätigt

Ich verstehe nicht, worum es dir konkret geht? Es gibt das Gewaltschutzgesetz (GewSchG), aufgrund dessen die Polizei in solchen Fällen einschreiten kann. Dass sie, angeblich, nicht ausreichend geschult sind, ist ein Gerücht. Einschreiten kann sie sowieso nur, wenn sie auch gerufen werden.

Straftaten werden grundsätzlich immer aufgenommen, sofern es sich um Offizialdelikte handelt. Antragsdelikte werden auch nur auf "Antrag" erfolgt.