OHG gründen er 19 ich 16 erlaubt?

4 Antworten

Voraussetzungen für die Gründung einer OHG

Um eine OHG gründen zu können, müssen die folgenden Voraussetzungen vorliegen:

  • mindestens zwei Gesellschafter (juristische oder natürliche Personen)
  • Abschluss eines Gesellschaftsvertrags
  • Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinsamer Firma
  • Firma mit dem Zusatz „OHG“ oder „Offene Handelsgesellschaft“
  • kein Mindestkapital erforderlich
Unternehmen gründen u18: Besonderheiten und Voraussetzungen

Wenn Du Dich als Minderjähriger selbständig machen möchtest, musst Du einige besondere Voraussetzungen erfüllen.

Geschäftsfähigkeit, Ermächtigung und unternehmerische Tauglichkeit

Erst mit dem 18. Lebensjahr wirst Du in Deutschland “voll geschäftsfähig”. Das bedeutet, Du darfst ab diesem Zeitpunkt Verträge abschließen. Um ein Unternehmen zu gründen und zu führen, musst Du ebenfalls uneingeschränkt geschäftsfähig sein. Deshalb ist Dein erster Schritt zur Firmengründung das Einholen einer Ermächtigung, eine selbständige Tätigkeit auszuüben. Ohne diese Ermächtigung kannst Du Dich nicht selbständig machen, denn die Verantwortung, die Du auf Dich nimmst, ist groß.

Woher bekommst Du eine Ermächtigung?

Nur Deine Eltern bzw. Deine gesetzlichen Vertreter können Dir die Ermächtigung erteilen. Im nächsten Schritt muss ein Familiengericht (früher: Vormundschaftsgericht) diese Ermächtigung genehmigen. Erst dann erhältst Du eine Bescheinigung über Deine “unternehmerische Tauglichkeit”. Diese Bescheinigung erlaubt es Dir, uneingeschränkt geschäftsfähig zu agieren. Die Grundsätze dieser Bescheinigung kannst Du im § 112 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) nachlesen.

Sonderfall: Erziehungsberechtigte sollen Mitgesellschafter werden

Wenn Deine Eltern oder Erziehungsberechtigten auch Gesellschafter des Unternehmens werden sollen, das Du gründen möchtest, ist die rechtliche Lage ein wenig komplizierter. Deinen Eltern ist es in diesem Fall nicht erlaubt, Dir eine Ermächtigung zu erteilen (Aufgrund von § 181 BGB, „Insichgeschäfte“). In diesem Fall müssen Dir ein sogenannter Ergänzungspfleger und das Familiengericht die Genehmigung erteilen, Dich an der Gesellschaft beteiligen zu dürfen.

Selbständigkeit ohne Ermächtigung

Es kann immer passieren, dass das Gericht sich gegen die Bestätigung der Ermächtigung entscheidet. Trotzdem kannst Du auch ohne eine Bescheinigung Deiner unternehmerischen Tauglichkeit einige Tätigkeiten ausüben.

Darf ich Gesellschafter werden?

Du darfst Dich an einem Unternehmen beteiligen und ein Gesellschafter werden – hierzu benötigst Du nur die Erlaubnis Deines gesetzlichen Vertreters. Jedoch bist Du ohne die Genehmigung des Familiengerichts nicht berechtigt, bei Versammlungen der Gesellschafter mit über Beschlüsse abzustimmen oder ohne elterliche Vertretung bei diesen Versammlungen zu erscheinen.

Darf ich eine Prokura übernehmen?

Du darfst eine so genannte Prokura (handelsrechtliche Vollmacht) übernehmen, wenn Du in dieser Position als Arbeitnehmer tätig bist und Deine Beschäftigung auf einem Arbeitsvertrag beruht. Eine Einschränkung gibt es dennoch: Wenn Du auf Basis eines Dienstvertrags angestellt bist, benötigst Du für die Prokura ebenfalls die gerichtliche Bescheinigung Deiner unternehmerischen Tauglichkeit.

Geschäftsführung u18

Die Geschäftsführung übernimmt eine gesonderte Rolle in jedem Unternehmen und trägt besonders viel Verantwortung. Das Führen von Geschäften ist rechtlich deshalb nur Personen erlaubt, die unbeschränkt geschäftsfähig sind. Ohne die Bescheinigung des Vormundschaftsgerichts kannst Du als Minderjähriger deshalb kein Geschäftsführer einer Gesellschaft werden.

Wenn Du aber Mitgründer einer Gesellschaft sein möchtest, kann euer Gründerteam im Gesellschaftsvertrag des Unternehmens ein Abschnitt aufgenommen wird, der besagt, dass mit Eintritt Deiner Volljährigkeit ein neuer Geschäftsführer bestellt werden soll. Wichtig: Du darfst Dich vertraglich nicht dazu verpflichten (lassen), die Geschäftsführung ab Deinem 18. Geburtstag zu übernehmen. Wenn Du volljährig bist, musst Du also erneut bestätigen, dass Du Geschäftsführer werden möchtest. Diese Regelung dient Deinem Schutz als Minderjähriger.

Solltest Du Dich also an einer Kapitalgesellschaft beteiligen, muss ein volljähriger Mitgesellschafter die Geschäftsführung übernehmen. Ihr habt aber auch die Möglichkeit, einen externen Geschäftsführer anzustellen.

 

Wie funktioniert die Gründung unter 18 im Detail?

Bevor Du ein Unternehmen gründen und endlich selbständig tätig werden darfst, musst Du Dir die oben genannten Genehmigungen einholen. Im Folgenden findest Du den Weg zur Unternehmensgründung als Minderjähriger Schritt für Schritt erklärt.

Ermächtigung durch die gesetzlichen Vertreter

Damit Du vor Eintritt Deiner Volljährigkeit ein Gewerbe anmelden kannst, müssen Deine gesetzlichen Vertreter bzw. Deine Eltern Dich zur Selbständigkeit ermächtigen. Hierzu reicht grundsätzlich schlüssiges Verhalten (wie etwa Kopfnicken) Deiner Eltern. Die Gerichte fordern in den meisten Fällen aber eine schriftliche Zustimmung – ein formloses Schreiben reicht dazu aus.

Die Ermächtigung Deiner gesetzlichen Vertreter darf gemäß § 112 des BGB nur mit Genehmigung des Familiengerichts zurückgenommen werden.

Genehmigung der Ermächtigung durch das Familiengericht

Im nächsten Schritt muss die Ermächtigung dann durch das Familiengericht genehmigt werden. Dazu musst Du einen Antrag stellen. Falls Du noch schulpflichtig bist, solltest Du dem Antrag eine Bescheinigung Deiner Schule beifügen, in der zwei Aspekte bestätigt werden:

  • Die Führung eines Unternehmens lässt sich mit Deinen schulischen Leistungen vereinbaren
  • Deine Selbständigkeit kollidiert nicht mit Deiner Schulpflicht

 

Persönliches Gespräch mit einem Rechtspfleger

Generell folgt auf Deinen Antrag die Vorladung beim Familiengericht. In einem persönlichen Gespräch mit Dir und Deinen gesetzlichen Vertretern beurteilt ein Rechtspfleger, ob Du über die nötige Reife und die zur Unternehmensführung ebenso notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten verfügst.

Am besten bereitest Du Dich auf dieses Gespräch gründlich vor. Du musst hier beweisen, dass Du Dich über alle Pflichten, die sich aus der Unternehmensführung ergeben, im Klaren bist und Dir über die finanziellen Aspekte Deiner Gründung sowie die Risikoabsicherung Gedanken gemacht hast. Der Genehmigung durch das Vormundschaftsgericht steht nichts im Wege, solltest Du die Fragen glaubhaft und ausreichend beantworten können.

Mit Genehmigung der Ermächtigung bist Du dann in allen Gewerbebelangen unbeschränkt geschäftsfähig und kannst mit der Gründung loslegen!

Selbständigkeit anmelden

Zuerst solltest Du klären, welche Art der Selbständigkeit für Dich und Deine Ideen in Frage kommt: Gewerbebetrieb oder Freiberuflichkeit.

Solo-Selbständigkeit

Als Freiberufler musst Du Dich nur formlos beim Finanzamt anmelden. Dazu füllst Du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus und schickst ihn an Dein zuständiges Finanzamt. Willst Du als Solo-Selbständiger mit einem Gewerbebetrieb starten, meldest Du Dein Gewerbe als Einzelunternehmen an und füllst ebenfalls den Finanzamtfragebogen aus.

Gründerteam oder große Pläne?

Wenn Du Dich mit einem oder mehreren Freunden zusammentust, könnt ihr gemeinsam eine GbR (Gesellschaft des bürgerlichen Rechts) gründen. Dabei gründet jeder ein Einzelunternehmen oder meldet jeweils eine freiberufliche Tätigkeit an. Für beide Gründungsarten wird eine Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt nötig.

Wenn Du Dich allein oder mehreren Leuten eine gewerbliche Selbständigkeit im größeren Rahmen auf die Beine stellen willst, ist eine Kapitalgesellschaft meistens die beste Wahl. Das gilt besonders für Gründungen aus den Bereichen Wissenschaft und Technologie, bei denen Du sogar Patente anmelden kannst. Bei Kapitalgesellschaften ist das Gründungsprozedere etwas komplizierter und Du brauchst Startkapital. Deswegen solltest Du in jedem Fall Unterstützer suchen.

 

Selbständigkeit unter 18: Krankenversicherung und Kindergeld

Gute Nachrichten: Auf Dein Kindergeld hat die selbständige Tätigkeit keine Auswirkung. Aber beim Thema Versicherung musst Du genauer aufpassen.

Sobald Du Dein Business gestartet hast, musst Du klären, ob Du weiterhin familienversichert bleiben kannst oder wie Du Dich anderweitig krankenversicherst. Entscheidend dafür ist die Frage, ob Du hauptberuflich selbständig bist. Für diese Entscheidung ist eine Überprüfung der konkreten Umstände nötig. Da Du als Minderjähriger vermutlich (neben der Schule) keine weitere Tätigkeit ausübst, unterstellen die Versicherungsträger Dir im Normalfall eine hauptberufliche Selbständigkeit.

Damit Du vor dem Versicherungsträger als nebenberuflich selbständig giltst und familienversichert bleibst, musst Du zwei Kriterien erfüllen: Dein Einkommen und die Wochenstunden, die Du in Deine Selbständigkeit investierst. Die Grenzen werden gezogen bei einem Einkommen von 445 Euro monatlich (2019) und 18 bis 20 Stunden wöchentlicher Arbeitszeit. Die Einkommensgrenze wird jährlich angepasst.

Wenn Du also weniger als 20 Wochenstunden in Deine Selbständigkeit investierst und dabei maximal 445 Euro monatlich verdienst, bleibt Deine Mitgliedschaft in der Familienversicherung bestehen.

Wenn Du die Grenzen überschreitest, droht Dir der Ausschluss aus der Familienversicherung wegen hauptberuflicher Selbständigkeit. Setze Dich auf jeden Fall zu Beginn Deiner Selbständigkeit mit Deiner bisherigen Versicherung in Verbindung, um abzuklären, inwieweit Du familienversichert bleiben kannst. So vermeidest Du, dass Du rückwirkend von der Familienversicherung ausgeschlossen wirst und Beiträge nachzahlen musst.

 

Gründung neben der Berufsausbildung

Als Minderjähriger kannst Du auch neben Deiner Ausbildung ein Unternehmen im Nebengewerbe gründen. Die oben genannten Punkte bzgl. Ermächtigung und Genehmigung gelten hier auch. Allerdings musst Du darauf achten, dass Du innerhalb der Grenzen der Nebenberuflichkeit bleibst:

  • Du darfst maximal 18 bis 20 Wochenstunden selbständig tätig sein.
  • Deine Selbständigkeit darf das Ausbildungsziel nicht gefährden: Bei einer Gefährdung darf Dein Ausbildungsbetrieb die Selbständigkeit zu jedem Zeitpunkt untersagen.
  • Solltest Du während Deiner Ausbildung Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beziehen, hast Du im Nebenverdienst eine Freigrenze von 255 Euro Gewinn. Alles, was drüber hinausgeht, wird auf das BAB angerechnet.
Woher ich das weiß:Recherche
DameDePique  23.06.2020, 11:19

Eventuell in Zukunft auch die Quellen angeben.

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Du bist minderjährig, dann brauchst Du für eine Gewerbeanmeldung das Einverständnis Deiner Erziehungsberechtigten und die des Familiengerichts.

Fundiertes kaufmännisches Wissen (u.a. über Impressumspflicht, Widerruf, Sachmängelhaftung/ Gewährleistung, DSGVO, Verpackungsverordnung, Haftung, Steuern, Versicherungen, Krankenkasse etc.) Deinerseits setze ich mal voraus, darüber informiert sich nämlich auch das Familiengericht bei Dir.

Zu den rechtlichen Aspekten hast du ja bereits Antworten bekommen.

Muss es unbedingt eine OHG sein? Du haftest da mit deinem gesamten Vermögen!

Der Tragweite dieser Haftung sollte man sich bewusst sein.

lasst euch bei der ihk beraten?