Dürfen die mir mehr als 450€ Zahlen ( nebenjob)?
Hallo,
und zwar habe ich einen Nebenjob angefangen für max. 450€ und hab auch den Vertrag unterschrieben. Das Problem ist ich muss öfters arbeiten als eigentlich geplant war und jemand meinte zu mir wenn ich einen 450€ vertrag unterschreibe, dass die egal wie viele Überstunden ich mache die mir am ende nur diese 450€ auszahlen, stimmt das? Oder kriege ich dann mehr?
7 Antworten
Das ist jetzt so eine Sache. Ein 450,- EUR-Job ist zunächst einmal auf 450,- EUR begrenzt. Dabei geht es in erster Linie um die Sozialversicherungen. Würdest du mehr ausgezahlt bekommen, würde sich auch die entsprechende Abrechnung verändern. Nicht selten ist es jedoch so, daß Überstunden in dem Fall unter der Hand entlohnt werden - zumindest in den Fällen, wo das möglich ist.
Dir steht im Monat das Entgelt zu, was du erarbeitet hast. Hast du Überstunden geleistet und kommst damit über 450 Euro, z.B. auf 500 Euro, sind auch diese 500 Euro bei der Beurteilung der Tätigkeit zu berücksichtigen. Ein "Schieben" von Überstunden in den nächsten Monat ist bei Minijobs nicht zulässig, "unter der Hand" zahlen sowieso nicht.
Es gilt, dass für einen Minijob das Arbeitsentgelt regelmäßig 450 Euro im Monat nicht übersteigen darf. Das bedeutet nicht, dass es keinen Monat darüberliegen darf, es bedeutet vielmehr, dass ein Mehrverdienst in einem Monat in dem oder den Folgemaonat(en) ausgeglichen werden muss. Und zwar so, dass bei einer Beschäftigung von 12 Monaten die Grenze von 5.400 Euro nicht überschritten wird, bei kürzeren Beschäftigungen als 12 Monate entsprechend weniger.
Du darfst halt monatlich nicht über 450€ kommen, bzw. 5400 € im Jahr. Wenn du Überstunden machst müssen die selbstverständlich bezahlt werden. Dein AG muss halt dann nur auf die Grenzen achten und dich ggf. im nächsten Monat weniger Stunden arbeiten lassen. Du kannst einen Monat mal mehr bekommen, wenn du in anderen Monat(en) entsprechend weniger bekommst, aber du darfst halt nicht über 5400 € im Jahr kommen.
Stimmt so leider nicht laut der minijob-zentrale.de
3x im 12-Monatszeitraum bei gelegentlich und nicht vorhersehbar:
Passiert das gelegentlich und nicht vorhersehbar, das heißt bis zu drei Mal in einem Zwölf-Monats-Zeitraum, bleibt die Tätigkeit ein Minijob. In solchen Ausnahmefällen darf der Jahresverdienst auch weit mehr als 5.400 Euro betragen.
Du darfst max. 49 Stunden im Monat arbeiten. Dann hast du den Mindestlohn von 9,19€ bereits leicht unterschritten. Wenn dein Arbeitgeber dir die Überstunden unter der Hand gibt, macht er und auch du (s)dich strafbar. Das ist nicht erlaubt und wird als Steuerhinterziehung gewertet.
Wenn er dich länger braucht auf Dauer, dann muss er dir einen anderen Vertrag anbieten.
Zählen die Probestunden auch dazu, auch wenn die mir nicht ausbezahlt werden?
Probearbeit zählt nicht dazu, die dient ja dazu, zu erkennen ob du überhaupt diese Tätigkeit ausüben kannst. Das ist anzusehen, wie ein Praktikum. Darf aber auch nicht einen ganzen Monat gehen. Die gesetzlichen Bestimmungen dafür sind mir jetzt aber nicht geläufig.
Wenn du mitgearbeitet hast, zählen auch die Probestunden, unabhängig davon, ob sie ausbezahlt werden oder nicht. Du hast einen Anspruch auf Entlohnung der Arbeitsstunden, also werden sie auch bei der versicherungsrechtlichen Beurteilung berücksichtigt.
Dann musst du den Vertrag lesen. Du darfst kurzzeitig die 450 übersteigen, vielleicht werden deine Überstunden aber auf einem Stundenkonto gutgeschrieben und du bekommst sie als bezahlte Freizeit.
Ohne besondere Regelung hast du aber Ansprüche, denn du hast nach Vorgabe geleistet.
3 x im Jahr über 450€ erlaubt, aber Grenze von 5.400 € im Jahr einhalten.