Studentin, zwei Nebenjobs gleichzeitig (in der vorlesungsfreien Zeit?)?
Hallo,
Ich bin Studentin und möchte mir gerne einen Nebenjob suchen. Nun habe ich zwei Jobangebote.
Nr1 möchte ich auch gerne während der Vorlesungszeit fortführen, mit ca 8-10 die Woche, so dass 450€ im Monat nicht überstiegen werden.
Nr. 2 möchte ich zusätzlich in der vorlesungsfreien Zeit ausüben (Die beginnt schon vor den Semesterferien), danach aber nicht mehr.
Ist das überhaupt sinnvoll oder zahle ich dann mehr Steuern?
Als was müsste ich mich allgemein anmelden, Minijobs dürfen gesamt ja 450€ nicht überschreiten, ich möchte aber in den 1,5 Monaten gerne mehr verdienen...
2 Antworten
Du kannst parallel zu deiner geringfügigen Beschäftigung als 450-Euro-Minijob noch eine kurzfristige Beschäftigung mit max. 3 Monaten z.B. als Ferienjob zusätzlich ausüben; hierbei ist der Verdienst unbegrenzt möglich und du bist trotzdem noch kostenlos in der Familienversicherung über die Eltern krankenversichert: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/02_kurzfristige_gewerbliche_minijobs/01_zeitgrenzen/node.html
https://www.aok.de/pk/uni/inhalt/familienversicherung/
Welche Einkommensgrenzen gelten für die Familienversicherung?- Das monatliche Gesamteinkommen des Familienmitglieds darf 470 Euro (hier: 2022) nicht übersteigen. Bitte beachten Sie: Mit einem regelmäßigen Arbeitsentgelt über 450 Euro sind Sie versicherungspflichtig. Sie dürfen dann nicht mehr in der beitragsfreien Familienversicherung mitversichert sein.
- Bei einem Minijob liegt die Grenze bei 450 Euro.
- Die genannten Einkommensgrenzen gelten auch für Kinder und Studenten sowie für Rentner. Der Teil der Rente, der für Zeiten der Kindererziehung gezahlt wird, bleibt bei der Berechnung unberücksichtigt.
- Eine kurzfristige Beschäftigung steht einer Familienversicherung nicht entgegen. Sie ist auf maximal drei Monate befristet beziehungsweise auf maximal 70 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres begrenzt.
- Für hauptberuflich Selbstständige und Auszubildende mit Ausbildungsvergütung ist keine Familienversicherung möglich.
Bei deinem 450-Euro-Minijob solltest du unbedingt drauf achten, daß dein Minijob-Arbeitgeber für dich die 2% Pauschalsteuer entrichtet; dann mußt du diesen Minijoblohn nämlich erst gar nicht in einer Ek-Steuererklärung angeben, da ja dann bereits pauschalversteuert ;-)
Ist das überhaupt sinnvoll oder zahle ich dann mehr Steuern?
Die kurzfristige Beschäftigung ist sozialversicherungsfrei, jedoch nicht steuerfrei: der Grundfreibetrag für einen Single beträgt aber aktuell 9.984€ im Jahr 2022 + 1.000€ Werbungskostenpauschale (z.B. für Fahrtkosten usw.), also insgesamt ca. 11.000€ sind einkommensteuerfrei!
Lohnsteuer wird dir als Single ab ca. 1150€ mtl. Bruttolohn vom Lohnbüro einbehalten, welche du im Folgejahr durch eine Ek-Steuererklärung vom Finanzamt rückerstatten lassen kannst, sofern keine weitere Einkommen vorhanden sind; deshalb ist auch die 2% Pauschalsteuer bei der geringfügigen Beschäftigung so wichtig!
Dann teste zumindest einen, für den es als Dank ein Stipendium gibt.
Ich denke in Richtung St.-Werk Villigst.
Viel Glück.