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Muss ich auf fremde Kinder aufpassen?

Bei mir im Garten werden oft fremde Kinder "abgeladen", die den Besuchern einer Gaststätte gehören.

Die Gaststätte steht auf einem Deich und nimmt noch die Deichschräge dahinter ein. Ganz dahinter ist ein absolut riesiger Garten.

Vor der Gaststätte eine schmale Deichstraße und an der Kante der anderen Deichschräge steht mein Minihaus.

Da die Gaststätte den Außenbereich vom Garten nach vorne auf die Straße verlegt hat, ist auf den paar m² kein Platz für spielende Kinder.

Die werden regelmäßig auf der Deichstraße spielen gelassen und zwangsläufig entdecken die den Deich als tollen Spielort und lassen sich da runterkullern und laufen unten vor meinem Haus rum. Das ist auch mit sehr viel Krach verbunden.

Die Eltern sind meistens komplett verschwunden, die sitzen oben oder innen und sehen ihre Kinder nicht.

Währenddessen laufen die auf meinem Grundstück herum, packen alles an und machen sonstwas.

In dieser Zeit sehe ich mich gezwungen, auf die aufzupassen, weil der Deich gefährlicher ist als er aussieht. Es sind unter den hohen Sträuchern Wassergräben versteckt und Fundamente alter Häuser. Ich muss also die ganze Zeit gucken, dass die Kinder nicht an den gefährlichen Stellen herunterkullern oder spielen. Die 4 m hohe steile Deichtreppe ist nicht genormt und hat sehr kleine Stufen. Die heutigen Kinder waren so klein, dass die noch nichtmal richtig laufen konnten und im Krabbelmodus die Stufen genommen haben. Das geht stundenlang. Ich traue mich dann nicht, z. B. einkaufen zu fahren, weil in der Zeit was passieren könnte und ich dann Schuld bin. Andererseits bin ich dann total genervt, weil ich in meiner knappen Freizeit (arb Vollzeit) auf anderer Leuts Kinder kostenlos aufpasse.

Manchmal bin ich schon zu den Gästen und hab da nen Lauten gemacht, das beeindruckt aber kaum welche. Die meisten Eltern sind sowieso unauffindbar und nur ganz wenige respektieren meinen Wunsch, mit den Kindern woanders zu spielen, z. B. auf dem Grundstück der Gaststätte. Schließlich sind die da zu Gast. Und außerdem bin ich dann immer die böse. Mit den Wirtsleuten kann man nicht sprechen, wurde von meinem Nachbarn und mir schon mehrmals versucht. Die kümmern sich nicht darum. Sind höchstens sauer, wenn ich da alle wuschig mache. Dasselbe gilt für den Vermieter.

Mein Grundstück ist übrigens komplett umzäunt bis auf die Wassergräben, da würde ein Zaun ab und zu im Wasser stehen.

Ich möchte diese Verantwortung nicht haben.

Weiß nicht, wo ich da ansetzen soll.

Familie, Recht, Kinder und Erziehung

Fremde haben meinen Garten besetzt, muss ich ggf. vor der Polizei meine Pachtverträge vorzeigen?

Hallo,

ich habe heute herausgefunden, dass anscheinend mir vollkommen fremde Leute versuchen meinen Garten zu besetzen, indem sie dort ohne mein Erlaubnis teils aufwendige Arbeiten verrichten.

Der Garten ist über den Sommer verwildert, da ich erst im Herbst beginnen wollte alles zurückzuschneiden.

Zudem hat sich in Jahrzehnten der Familienpacht und einigen Jahren, in denen noch Freunde den Garten mitgenutzt hatten, einiges an Gerümpel angesammelt, welches durch die Fremden weggefahren wurde. Auch die Schuppen sind jetzt tip top aufgeräumt.

Einen jungen Typen mit Fahrrad habe ich heute vom Garten wegfahren sehen, er hat das Türchen wieder hinter sich geschlossen. Anschließend habe ich entdeckt, was alles im Garten gemacht wurde, nachdem ich 6 Wochen lang nicht mehr auf dem Grundstück war.

Leider sind die Türchen grade nicht mit einem Schloss gesichert, das werde ich in 3 Tagen nachholen, und auch den Hinweis anbringen, dass dies ein Privatgrundstück ist mit "Betreten verboten!"

Weiteres Betreten wäre dann ja Hausfriedensbruch, und nach 6 Wochen dürfte noch kein Gewohnheitsrecht gelten.

Falls dennoch nochmal einer dieser Gartenbesetzer mein Grundstück betreten sollte, wäre meine Frage, ob ich vor der Polizei rechtlich nachweisen muss, dass ich die Pächterin des Grundstücks bin.

Der Garten besteht nämlich im Grunde genommen aus 2 Grundstücken, die nebeneinander liegen. Eines hat mein Opa ca. 1960 gepachtet, und der Pachtvertrag wurde auf mich im Jahre 2013 umgeschrieben.

Das andere Grundstück hat mein Opa 1986 dazugepachtet, und ich habe dazu keine Unterlagen mehr.

Meine Großeltern sind schon seit mehreren Jahren verstorben, und es wurde schon vor ihrem Tod keine Pacht mehr an den Eigentümer gezahlt, da wohl deren Konto durch deren Tod aufgelöst wurde oder dergleichen.

Ich möchte mich ungern über die Grundbücher der Stadt informieren, wem jetzt eigentlich dieser neuere Gartenteil gehört, da ich nach über 15 Jahren keinen Stein ins Rollen bringen möchte.

Die alten Eigentümer lebten etwa 400 km entfernt, und ich nehme an, dass deren Besitzurkunde über das Grundstück längst in Vergessenheit geraten ist.

Nun ist meine Frage: Muss ich rechtlich nachweisen, dass ich die Pächterin bin, wenn die Truppe trotz Schlössern und Hinweisschildern in meinem Garten weiterhin Heinzelmännchen spielt?

Garten, Polizei, Recht, Besetzung, Privatgrundstück

Ärztliches Gutachten; oder MPU?

Hallo alle zusammen!

ich wurde vor ca 4 monaten von der polizei in meinem Auto kontrolliert. Ich bin NICHT gefahren, bzw wir saßen zusammen im auto und wollten im Wald spazieren gehen. Dafür bauten wir uns ein paar joints vor. Als wir dann gefragt wurden, ob wir etwas dabei hatten gaben wir das zunächst natürlich nicht zu (man kanns ja mal versuchen:D, später wurde aber doch noch was gefunden (war ja klar)...

dazu ist auch noch zu sagen, mit was für einem massiven aufkommen die beamten dann erschienen sind (3 mannschaftswagen mit mehr als 10 polizeibeamten) weil angeblich „Fluchtgefahr“ bestand... für mich Steuergelder verschwendung hoch 10. ausserdem wurden mir mehrfach schlägen in den „ranzen“ (Bauch) angedroht wenn ich nicht den maßnahmen folge leiste, obwohl ich abgesehen von ein paar Bemerkungen wie übertrieben das ganze sei, keinen Widerstand leistete. Anschließend wurde ich auch direkt gefesselt und zur blutentnahme begleitet.

nun zu meiner eigentlichen Frage:

ich habe noch keinerlei Post, weder von der Staatsanwaltschaft noch der Führerschein stelle bekommen. Mein anwalt hat dank der Akteneisicht die info, im Blut wären 5,6 ng thc nachgewiesen worden.
kann es sein, dass ich statt zur MPU nur ein ärztliches Gutachten machen lassen muss? Und wenn ja, wie läuft das ab? Urintest? Und wenn der negativ ist wars das dann?
ich weiß, ihr habt keine glaskugel aber ich hab wirklich keinerlei ahnung was nun auf mich zukommen könnte.
mein Anwalt meint übrigens, es käme lediglich zu einem äG, was er aber an keiner direkten Tatsache festmachen konnte. Zudem habe ich gehört bei diesen Gutachten kann man leicht durchfallen, obwohl man doch „nur“ ein negatives Testergebnis vorlegen muss??

vielen dank im vorraus für eure Antworten

der bierdurstige Tobi 🍻

MPU, Recht, Führerschein, Drogentest, Fahrerlaubnis, Polizeikontrolle, schikane, Nachweisbarkeit im Urin, THC im Blut

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