Schulverweis wegen „Rufmord“?
Hallo,
Es gab in den vergangenen Wochen ein Ereignis meiner Schule , wo über mehreren Stufen Halbwahrheiten über einen Lehrer ausgesagt worden sind.
Nun wurden Gruppenchats meiner Stufengruppe entdeckt und alle die dazu was geschrieben haben, sind zu ein „pädagogisches Gespräch“ mit der Schulleitung eingeladen.
Ich habe in keiner der Chats ausgesagt, dass es so stimme , wie es hieße , mich zwar darüber witzig gemacht.
Nebenbei in der Schülervertretungsgruppe habe ich die Halbwahrheiten gar nicht verteidigt und dafür gesorgt, dass darüber nicht mehr geschrieben wird.
Dem Lehrer habe ich formell eine Entschuldigung bereits vor 2 Wochen verpasst, habe nun am Montag eine Einladung zu einem „pädagogischen Gespräch“ mit einer meiner Eltern mit der Schulleitung bekommen.
Ich bin nicht die einzige die reingeschrieben hat, sprich andere Schüler haben auch ein Gespräch.
Was ich schade finde ist, dass ich sowie auch andere zur Rechenschaft gezogen werden , obwohl es verbal von einer anderen Schülerin hauptsächlich weiter verbreitet wurden ist.
Meine Frage ist es nun, was könne mir drohen? Ich habe ziemliche Angst.
Danke im Voraus!!!
Im Anhang meine Chats
Hier die Chats.
PS: Die Chats stammen von unterschiedlichen Tagen. Die „bösartigen“ 1 Tag vor den „besseren“
3 Antworten
Bei uns war es ähnlich. Es ging um den Ruf des Internates.
Wer sich entschuldigt hat, durfte bleiben.
Wer nicht, der nicht.
Ich + meine Eltern haben sich nicht entschuldigt.
Auf der Schule blieb ich, aber nicht länger im Internat.
Die wollen nur sprechen, damit das nie wieder passiert.
Wenn es nur ein pädagogisches Gespräch ist wird erst mal nicht viel Passieren.
Wenn Ihr Volljährig seit kann er Strafanzeige stellen.
Üble Nachrede ist nämlich eine Straftat:
Auf üble Nachrede kann eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe folgen. In dem Fall, dass die üble Nachrede durch Schriften verbreitet oder veröffentlicht wurde, kann dies sogar mit zu zwei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden. Bei Verleumdung ist das Strafmaß höher angesetzt.
Ich schätze wenn du etwas nachsichtig im Gespräch rüber kommst wird nichts passieren. Ich kann mir aber gut vorstellen das der Lehrer durchgreift wenn man trotzig ist.
Unter18 könnte wohl eine Ermahnung stattfinden.
Aber so generell kann man nur etwas behaupten, was auch stimmt. Da muß man sich allerdings vollkommen sicher sein. Und wer ist das schon.
Wenns nicht stimmt oder man noch Halbzweifel hat. sollte man nichts behaupten, denn das ist "üble Nachrede, Rufmord, Unterstellung, etc." und das wird bestraft.