Hallo,
mein Vermieter schickt seit Jahren keine NKs mehr an mich raus.
Das Job Center schreibt nun, ... aufgrund fehlender Unterlagen, Zahlung einstellen bzw.:
"...Ansonsten behalte ich mir vor, Ihren Antrag auf Gewährung der Leistungen gem. § 66 Erstes Buch SGB I wegen fehlender Mitwirkung abzulehnen..."
Bezieht sich das auf meinen normalen H4 Satz, oder "nur" auf Übernahme/Zahlung der Nebenkosten?
Gruß und Danke