Gerücht in der Schule (anzeigen)?
Also: einer aus meiner Klasse sagte: ich sei ein nazi (was garnicht stimmt) und jetzt denken es insgesamt 3 Leute aus meiner Klasse.. ich weiß nicht wie der eine darauf kommt, dass ich ein nazi wär. Das ist so ein dummes Gerücht.. da sieht man halt den iq von diesen Menschen. Sie erfinden sich solche Gerüchte um anderen zu schaden.. jetzt meine Frage: wenn dieses Gerücht viral gehen sollte, also dass die ganze Schule mitbekommt, könnte ich diesen einen Schüler der dieses Gerücht erfunden hatte anzeigen? Da das ja nicht stimmt und man mit sowas einem Schaden könnte könnte man dies ja anzeigen oder? Die haben absolute keine Beweise.. 😂 jetzt nennen sie mich nazi😂😂 Das stimmt nämlich zu 0,00,00% Ich weiß nicht wie man auf sowas kommt.. aber könnte ich ihn jetzt anzeigen? Und sollte ich es?
15 Stimmen
7 Antworten
Wär mir aber viel zu viel Aufwand. Und so jung, wie ihr seid, würden ihn auch keine all zu grosse Komsequenzen erwarten. Wer dich kennt, weiss ja, dass du nicht so tickst.
So einfach ist das nicht. Erst mal wird er nur gebeten, es zu unterlassen, wenn er es jetzt überhaupt noch weiter behauptet. Wenns nichts bringt, werden seine Eltern vielleicht eine kleine Busse erhalten.
Und was haben die Eltern in diesem Fall mit dem Verhalten der Kinder zu schaffen? Gar nichts, so dass sie auch zu nichts verurteilt werden können bzw. keine "Busse" zahlen müssen.
Es ist im Normalfall aber so, dass Eltern für ihre Kinder aufkommen müssen, wenn die Kinder Mist bauen. Sonst könnte ja jedes Kind machen, was es will.
Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Wider besseren Wissens ist hier das Zauberwort.
Da Nazi heutzutage inflationär für ne Menge Leute verwendet wird, kann es schwer werden damit durch zu kommen.
Da reicht es schon einen schlechten Witz zu machen und man ist dann ein Nazi.
Wenn du mit Bildung Punkten willst, immer darauf hinweisen das du nicht Mitglied der NSDAP bist oder warst. Und kein Anhänger des Nationalsozialismus bist.
So Gegenfrage, was meinst du mit DIESEN Menschen?
Das ist Rufmord bzw. Üble Nachrede und kann selbstverständlich erfolgreich angezeigt werden.
Das ist doch kein Grund für eine Strafanzeige!
Geh zum Vertrauenslehrer und berichte ihm von diesem gezielten Mobbing, das sich bereits ausbreitet. Es ist seine PFLICHT als Lehrkraft, dem ein Riegel vorzuschieben.
Ja, das ist Üble Nachrede und nach §186 StGB strafbar.
Naja rufmord oder üble Nachrede = 1jahr Freiheitsstrafe (und sie sind alle 14)