Was ist die "gesetzlich erzwungene Selbstfinanzierung", "die freiwillig veranlasste Selbstfinanzierung" und "die gesamte offene selbstfinanzierung"?

1 Antwort

zum ersten Begriff: ergibt sich aus § 150 Aktiengesetz

https://www.gesetze-im-internet.de/aktg/__150.html

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ein konkretes Beispiel und die Definition zur "freiwillig veranlassten Selbstfinanzierung"

https://sportaholix.iphpbb3.com/forum/49139681nx10073/schule-uni-f34/bwr-finanzwirtschaft-offene-und-stille-selbstfinanzierung-t96.html

https://welt-der-bwl.de/Offene-Selbstfinanzierung

Allerdings ist mir der Unterschied zum dritten Begriff nur dadurch bekannt, dass hier im zweiten Fall die Verantwortlichen darüber entscheiden einen bestimmten Teil des Gewinns zu reinvestieren, dies ist beim dritten Beispiel nicht der Fall.

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Der Dritte Begriff deckt sich, soweit ich mich allerdings jetzt erinnere mit der Thessaurierung. Die Erklärung wäre wie folgt:

Darunter versteht man, dass Unternehmen erwirtschaftete Gewinne nicht (an ihre Anteilseigner) ausschütten, sondern diese Gewinne einbehalten. Durch die Einbehaltung der Gewinne haben die Unternehmen dann die Möglichkeit für neue Investitionen