Ist man rechtlich Verpflichtend Rettungsgassen zu bilden?

6 Antworten

Auf Autobahnen ist es gesetzlich klar geregelt. Die Rettungsgasse muss bereits bei Stau oder bei zäh fließendem Verkehr gebildet werden, nicht erst dann, wenn sich Einsatzfahrzeuge annähern.

Innerorts gibt es hingegen keine expliziten Vorschriften. Man ist jedoch gemäß §38 der Straßenveekehrsordnung (StVO) gesetzlich dazu verpflichtet, sofort freie Bahn zu schaffen, wenn sich ein Einsatzfahrzeug mit blauem Blinklicht und Folgetonhorn annähert. Dazu heißt es: "blaues Blinklicht in Kombination mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen und um bedeutende Sachwerte zu erhalten. Es ordnet an: alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben SOFORT freie Bahn zu schaffen".

Mfg

In Österreich auf jeden Fall, ja. Abgesehen davon bist wenn du keine Rettungsgasse bildest ein höchst egoistisches A*loch dem das Leben anderer Menschen scheißegal ist. Und am allerschlimmsten sind die die dann in der gebildeten Rettungsgasse vorfahren.

Wenn der Rettungswagen durch will, ist es zu spät. Die Rettungsgasse MUSS vorher gebildet werden, schon bei zäh fliessendem Verkehr