Rettungsgasse - wo bilden bei parallelen Richtungsfahrbahnen?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hi,

das ist tatsächlich ein Sonderfall - und es bleibt die Feststellung: dafür hat der Gesetzgeber keine gesonderte Regelung getroffen.

"Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden." - § 11 Abs. 2 StVO

Nach Google Maps ist ein Großteil der Strecke mit einer dicken, aber gestrichelten Linie versehen - ein Wechsel zwischen den Autobahnen ist demnach problemlos möglich.

Die Frage ist also: betrachtet man die Strecke de jure als zwei voneinander unabhängige Autobahnen oder de facto als eine Autobahn?

Wie würde ich vorgehen?

Pragmatisch - und zwar in dem Sinne, dass

  • möglichst wenig Verwirrung entsteht und
  • es der gesetzlichen Regelung sinngemäß am nächsten kommt.

De jure würde ich von zwei voneinander unabhängigen Autobahnen ausgehen, sodass für jede eine separate Rettungsgasse zu bilden wäre. Die Betrachtung macht insbesondere dann Sinn, wenn sich der Verkehr nur auf einem der beiden Autobahnanteile staut.

Steht der Verkehr auf beiden Teilen, würde ich entsprechend der Situation (und schon aus Platzgründen) eher zu einer Rettungsgasse zwischen dem äußersten linken und danebenliegenden Fahrstreifen tendieren. Die getrennte Betrachtung würde hier in der Praxis meines Erachtens nach mehr Probleme mit sich bringen, als dass sie hilft.

LG

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Notfallsanitäter, Blogger, Medizinstudent

Immer im äußeren und der rechts daneben wird sie gebildet! Da es ab der Ausfahrt zwei Strecken sind, werden natürlich auch zwei Gassen gebildet!