Wie schnell darf man mit C1-LKW/RTW fahren?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ganz einfach: Auf Landstraßen gelten noch bis maximal 7,5t 80, ebenso auf der Autobahn ab 3,5t, sofern erlaubt.

140 ist sowieso Quatsch, das gibt's nicht. Wenn, dann wäre das höchste 130 als Richtgeschwindigkeit, abgesehen von Teilabschnitten ohne Limit. Aber das ist wieder eine ganz andere Geschichte.

Von Experte Rollerfreake bestätigt

RTW sind nicht da abgeriegelt, wo es andere LKW sind, neuere RTW werden meistens aus Sicherheitsgründen bei 130/140 abgeriegelt. Auf normalen Fahrten ohne Sonderrechte gelten die gleichen Regeln wie für alle anderen auch und da darf auch nur 80 gefahren werden, im Notfall ist man von der StVO befreit und darf entsprechend schneller fahren.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Notfallsanitäterin, Feuerwehrfrau, Rettungshundeführerin

Rein rechtlich betrachtet liegt die zulässige Höchstgeschwindigkeit bei über 3.500Kg zulässiger Gesamtmasse des Fahrzeuges außerorts ohne rechtmäßige Inanspruchnahme von Sonderrechten nach §35 StVO bei 80 km/h. Ein Rettungswagen ohne Sonderrechte, hat sich ganz normal an die geltenden Vorschriften der StVO zu halten. Meine persönliche Erfahrung ist jedoch, dass sich hieran niemand gehalten hat und das es auch die Polizei nicht interessiert, wenn ein RTW ohne Sonderrechte schneller als 80 km/h fährt. Man sollte dann halt vielleicht nicht unbedingt geblitzt werden.

Mfg

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Rettungsdienst🚑, sehr großes Interesse an Notfallmedizin.

bis 7,5T auf regulären Straßen 80 ebenso auf der Autobahn. iss nun mal LKW. im Einsatz sind die so bei 130 viell. abgeregelt..

Siehe §3 Abs 3 StVO

(3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen

  1. innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge 50 km/h,
  2. außerhalb geschlossener Ortschaften

a) für

aa) Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t bis 7,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen,

bb) Personenkraftwagen mit Anhänger,

cc) Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t mit Anhänger sowie

dd) Kraftomnibusse, auch mit Gepäckanhänger,

80 km/h,

b)

für aa)

Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t,

bb) alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t, sowie

cc) Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen,

60 km/h,

c) für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t

100 km/h.

Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330.1) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.

Daraus folgt:

Lkw / RTW > 3,5t < 7,5t

innerhalb Ortschaft 50 km/h

außerhalb Ortschaft 80km/h mit Anhänger 60 km/h

Autobahn 80km/h mit Anhänger 80 km/h

Achtung !

Fahrzeuge der BOS haben KEINE Geschwndigkeitsbegrenzer