LKW vs Auto?

5 Antworten

§ 3 Abs. 3 StVO:

(3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen
1.
innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge 50 km/h,
2.
außerhalb geschlossener Ortschaften
a)
für
aa)
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t bis 7,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen,
bb)
Personenkraftwagen mit Anhänger,
cc)
Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t mit Anhänger sowie
dd)
Kraftomnibusse, auch mit Gepäckanhänger,
80 km/h,
b)
für
aa)
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t,
bb)
alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t, sowie
cc)
Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen,
60 km/h,
c)
für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t
100 km/h.
Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330.1) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.

Bis 3,5 t sind außerhalb geschlossener Ortschaften 100 km/h erlaubt, mit Anhänger 80 km/h (Ausnahme: bei Anhängern mit 100-km/h-Zulassung sind 100 km/h erlaubt). Auf Kraftfahrstraßen und Autobahnen sind ohne Anhänger die Geschwindigkeiten der dortigen Verkehrszeichen erlaubt. Mit Anhänger sind entweder 80 oder 100 km/h erlaubt, je nach Zulassung.

Von 3,5 t bis 7,5 t sind außerhalb geschlossener Ortschaften 80 km/h erlaubt, mit Anhänger 60 km/h. Auf Kraftfahrstraßen und Autobahnen sind ebenfalls 80 km/h erlaubt, auch mit Anhänger.

Ab 7,5 t sind außerhalb geschlossener Ortschaften 60 km/h erlaubt, mit Anhänger ebenfalls. Auf Kraftfahrstraßen und Autobahnen sind 80 km/h erlaubt, auch mit Anhänger.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Kfz-Meister

Wie kommst Du darauf dass 3.0 T ein LKW ist??? Bis 3.5 T gilt als PKW und darf 240 oder mehr Km/h fahren wenn technisch möglich, also unbegenzt.

Das sind z.B. die Mehrzahl der Transporter Mercedes Sprinter/Fiat Ducato/Peugeot Boxer/Renault Master/FordTransit/VW Crafter, die z.B. von Paketdiensten oder als Wohnmobil gefahren werden.

LenMar8590  14.02.2023, 09:54

Ob es ein LKW oder ein PKW ist, steht in den Kfz.-Papieren.
Gerade im Transporterbereich gibt es beides bei nahezu identischen Fahrzeugen.
Das Gewicht spielt bei der Zuordnung der Fahrzeugart keine Rolle. So gibt es auch PKW mit mehr als 3,5t oder LKW mit weniger als 2t.

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LKW innerorts max. 50 km/h, bzw. je nach Beschilderung auch schneller.

LKW bis 7,5t außerorts = 80 km/h,

LKW über 7,5t bzw. LKW über 3,5t mit Anhänger außerorts (keine Autobahn) = 60 km/h,

LKW über 3,5t bzw. Fahrzeuge mit Anhänger auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Strassen mit baulich getrennten Richtungsfahrbahnen: 80 km/h

Wohnmobile über 3,5t bis 7,5t auf Autobahnen 100 km/h, sonst wie oben.

Außerhalb geschlossener Ortschaften ist immer 100 km/h sofern nicht anders beschildert ... mit Anhänger ist immer 80 km/h

peterobm  10.09.2021, 19:22

es geht um LKW

PKW mit Hänger und Zulassung gehen auch 100km/h

1
FloppyKarotti  10.09.2021, 19:26
@peterobm

Außerhalb geschlossener Ortschaften ist nur 80 mit Anhänger erlaubt ...

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peterobm  10.09.2021, 19:30
@FloppyKarotti

komisch, hab da schon recht viele 100er Schilder auf Hänger gesehen :))))

2
FloppyKarotti  10.09.2021, 19:36
@peterobm

Hast mal bei Ebay geguckt ? 19,99 kostet das Schild ... Und schon kannst 100 fahren 🤷

0
wollyuno  03.04.2022, 07:39
@FloppyKarotti

doch wenn sie in den papieren eingetragen ist und das 100schild einen stempel hat

0
migebuff  10.09.2021, 19:24

§3 StVO:

(3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen
2. außerhalb geschlossener Ortschaften
a) für
aa) Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t bis 7,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen,
bb) Personenkraftwagen mit Anhänger,
cc) Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t mit Anhänger sowie
dd) Kraftomnibusse, auch mit Gepäckanhänger,
80 km/h,
b) für
aa) Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t,
bb) alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t, sowie
cc) Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen,
60 km/h,

Begründe bitte, warum für diese Fahrzeuge 100 km/h gilt.

0

Völlig falsch. LKW dürfen auf Bundes und Landstraßen maximal 60 fahren. Die 80 gelten nur auf der Autobahn. Sobald das Fahrzeug eine zulässige Gesamtmasse von mehr als 7,5 tonnen hat, gelten diese Beschränkungen, völlig unabhängig ob ein Anhänger dran hängt oder nicht