Wer darf RTW beim DRK fahren ehrenamtlich?

3 Antworten

Immer die Personen, welche über die dafür erforderlichen rettungsdienstliche Qualifikation, die im jeweiligen Rettungsdienstgesetz (RDG) des Bundeslandes gesetzlich für diese Aufgabe vorgeschrieben ist verfügt. Dabei ist es vollkommen unerheblich, ob die Person dass als Hauptberuf, Nebenberuf oder als Ehrenamt ausübt, schließlich haben die Notfallpatienten ein Anrecht auf eine immer gleich gute notfallmedizinische Erstversorgung, weswegen eine ehrenamtlich tätige Person, keine geringere Ausbildung als ein hauptberuflich tätiger Mitarbeiter im Rettungsdienst haben darf, auch die Fortbildungspflicht ist vollkommen identisch. In den allermeisten Bundesländern, muss die zweite fachlich geeignete Person/der Fahrer auf dem Rettungswagen mindestens als Rettungssanitäter ausgebildet worden sein, in manchen Bundesländern, genügt aber um den gesetzlichen Anforderungen zu genügen auch noch ein Rettungshelfer oder ganz selten sogar nur eine "geeignete Person". Mfg.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Rettungsdienst🚑, sehr großes Interesse an Notfallmedizin.

Um als Maschinist/Fahrer eingesetzt zu werden ist mindestens der Rettungssanitäter bzw. In Niedersachsen mindesten der Rettungshelfer nötig.

Für die Position als Medizinisch Verantwortlich Einsatzkraft ist ein Rettungsassistent oder Notfallsanitäter nötig.

Es werden die gleichen Qualifikationen benötigt wie sie sie auch Hauptamtliche Kräfte benötigen.

Soweit ichs noch mitbekommen habe, hatten wir bis Anfang des Jahres einen RTW, welcher nun aber aus "wirtschaftlichen" Gründen als KTW-B fährt, besetzt mit einem Rettungshelfer (mit Führerscheinklasse C) und einem DRK-Sanitäter (arbeitet hauptberuflich als Krankenpfleger).