Was ist die Untergrenze der offenen Selbstfinanzierung udn was die Obergrenze?
Was ist der Unterschied von der untergrenze der offenen selsbtfinanzierung, obergrenze der offenen Selbstfinanzierung, soweit vorstand und aufsichtsrat darüber beschließen und obergrenze der offenen selbstfinanzierung, soweit die Hauptversammlung zustimmt? Was ist bei den 3 Varianten der Unterschied?
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Bei Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien sieht das Aktiengesetz in § 150 eine gesetzliche Rücklage vor. Diese Konzerne müssen 5 % des Jahresüberschusses abzüglich eines möglichen Verlustvortrags zurücklegen, bis die gesetzliche Rücklage inklusive der Kapitalrücklage mindestens 10 % des Grundkapitals beträgt. Erst danach dürfen sie den kompletten Überschuss frei verwenden. Mit dieser Regelung schützt der Staat die Gläubiger. Sämtliche Unternehmen inklusive GmbHs können zudem in ihrer Satzung beziehungsweise dem Gesellschaftervertrag festlegen, wie hoch die Zuführung zur Gewinnrücklage mindestens sein soll. An diese Regelungen müssen sich die Verantwortlichen halten, solange die Hauptversammlung oder die Gesellschafterversammlung sie nicht ändern. Darüber hinausgehende Gewinnrücklagen können die Unternehmen eigenständig bestimmen. Die maximale Gewinnrücklage pro Jahr liegt in der Höhe des versteuerten Jahresüberschusses.
Quelle: https://www.rechnungswesen-verstehen.de/lexikon/offene-selbstfinanzierung.php