Obligatorische Gerichtsbarkeit?

1 Antwort

Für eine Anerkennung des Internationalen GerichtshofesMemorandum der Deutschen Sektion der IALANA (Wortlaut)

Deutschland gehört zu den Staaten, die nach wie vor die obligatorische Zuständigkeit des Internationalen Gerichtshofs (IGH) nach Artikel 36 Abs. 2 des IGH-Statuts nicht anerkannt haben.

https://www.blaetter.de/ausgabe/2007/juli/fuer-eine-anerkennung-des-internationalen-gerichtshofes

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
hooolllll 
Fragesteller
 05.06.2022, 19:02

Danke, geht vorrangig allerdings um Österreich als Eu-Staat. Konntest du nicht wissen :)

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heurekaforyou  05.06.2022, 19:03
@hooolllll

Vielleicht solltest du einfach mal den Link anklicken, um weitere Informationen zu erhalten.

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