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Jemand hat über mein Konto gezahlt bei Otto weigert sich aber jetzt zu zahlen was nun?

Hallo

Ich hab einer Frau vertraut diese hat sich 2x als vertrauensvoll erwiesen allerdings bei der letzten Bestellung von ihr ist das Problem mit der Zahlung. Sie schiebt das vor sich hin. Mitlerweile hab ich Ärger wegen ihr am Hals und sie kommt nur mit ausreden oder reagiert garnicht. Sie hat eine Frist von Otto.de bekommen diese hat sie nicht eingehalten. Jetzt soll ich 1600€ zahlen was sie mir schickt ist eine Abbuchungsbestätigung und das sie sich mit ihrer Bank in Verbindung setzt. Seit dem werde ich ignoriert was 1 woche her ist! Die Zahlung sollte sie im Mai beginnen in Raten, hat sie nicht gemacht dann hat sie die gesamte Forderung bekommen. Nicht dran gehalten jetzt wollen sie von mir geld weil sie sich weigert etwas zu zahlen und kommt nur mit ausreden!

Die ware habe ich NIE gesehen und NIE erhalten! Das Konto von Otto ist von mir aber Ihre Anschrift.

Muss ich jetzt zahlen oder nicht? Laut Otto muss ich zahlen weil es mein Konto ist. Aber ich dachte immer der was die Ware erhält muss zahlen und nicht der was damit eigentlich nix zutun hat!

Die Frau hat geld! Vertrag hab ich mit ihr nicht aber eine chat verlauf wo steht das sie pünktlich zahlt.

Kann ich sie anzeigen oder wird es in leere hinaus laufen!? Ich hab gerade ein Umzug vor mir ich kann mir denn Betrag nicht mal leisten. Bitte nur ernstgemeinte antworten!

Ich hab da raus gelernt nichts mehr ohne ein Vertrag zu machen!

Recht, verweigern, Zahlung

Was tun nach mündl. Ablehnungsbescheid Polizei Berlin?

Hallo,

wie Ihr es dem Betreff entnommen habt, wurde ich nach Abschluss des Auswahlverfahrens für den mD, nachträglich abgelehnt. Ich wurde zunächst zum sogenannten "Leumundsgespräch" eingeladen.

(Da gegen mich in der Vergangenheit zwei Ermittlungsverfahren anhängig waren. Die wiederum beide gemäß Artikel 170 II. StPO eingestellt wurden.)

Ergänzung: habe auch keine Vorstrafen

Das erste Ermittlungsverfahren war eine harmlose Kleinigkeit, nichts wildes. Das zweite war ein schwerwiegender Vorwurf und hat sich auch nicht bestätigt, daher gemäß Art. 170 II. StPO eingestellt. (...)

Dort erschien ich dezent "unvorbereitet" bzw. konnte die Kommission nicht davon überzeugen, dass ich charakterlich doch geeignet bin. Als Vorwand wurde behauptet, dass meine Distanz zur vorgeworfenen Straftat fehle. Ich wollte mich auch nicht rechtfertigen, schließlich bin ich dort nicht zum Streiten hingegangen und man kann es meiner Ermittlungsakte, den ich auch gesichtet habe auch so entnehmen. Somit bestätigt sich meine Aussage in jeder Hinsicht.

Anmerkung: Die Kommission kennt mich privat garnicht, (woher denn auch?). Die haben bisher nur meine "negative Seiten" gesehen. Wieso orientieren die sich überhaupt immer nur anhand der Akte?! Ich denke nicht, dass ein krimineller sich bei der Polizei, erst recht nicht bei der Berliner Polizei bewirbt.

Wie auch immer, habt Ihr eigentlich Erfahrungen mit sowas gemacht oder könnt Ihr was empfehlen? Ich will nicht, dass mein Traum kurz vor dem Ziel platzt.

Anmerkung: Bitte NUR sachliche Kommentare! Andere Kommentare könnt Ihr mir und euch ersparen! Ich teile mein Anliegen nicht damit Ihr mich fertig macht oder euer Ego pusht.

Vielen Dank im Voraus!

LG

s19t

Berlin, Polizei, Recht, Einstellungen, Polizeirecht, verwaltungsrecht, Ablehnungsbescheid, Polizei Berlin, Polizei Auswahlverfahren

Mietausfall bei Wasserschaden, wer haftet?

Liebe Community,

Wir betreiben als Eigentümer in einer WEG eine WG für Studenten. Außerdem hat ein Verein ein Nutzungsrecht an einem der Gemeinschafsräume.

Vor einem Monat ist in der über uns liegenden Arztpraxis ein der Wasserschlauch an einem Sterilisationsgerät geplatzt. Das Wasser ist durch den Boden gelaufen in unseren Gemeinschaftsraum.

Wir haben den Schaden dem Arzt angezeigt, dieser hat seien Versicherung informiert. Diese haben auch die Kosten für die Trocknung übernommen und werden wahrscheinlich auch die Kosten für die Wiederherstellung unserer Zimmerdecke übernehmen.

Es ergibt sich aber folgendes Problem: Der Verein der das Nutzungsrecht an dem Gemeinschaftsraum gemietet hat, verlangt nun Mietminderung da verschiede Veranstaltungen nicht durchgeführt werden konnten. Außerdem müssen die Möbel aus dem Gemeinschaftsraum, während der Bauarbeiten im nebenliegenden Zimmer gelagert werden. Das war anfangs kein Problem da die Vormieterin bereits ausgezogen war und das Zimmer unbenutzt war. Allerdings bekommen wir für ein so vollgestelltes Zimmer auch unmöglich einen Nachmieter, so dass uns nunmehr ein Schaden von knapp 1000€ ins Haus steht.

Ich habe inzwischen gelernt, dass der Mietausfall ein sog. Mangelfolgeschaden ist, der direkt auf den "Mangel" an Wohnraum zurückzuführen ist.

Daher habe ich versucht diesen Schaden der Versicherung des Arztes anzuzeigen. Diese sagen aber, dass bei einem Leitungsschaden die Wohngebäudeversicherung des Hauseigentümers regresspflichtig sei. In diesem Fall also die Gebäudeversicherung unserer gemeinsamen WEG.

Ich habe darauf einfach nach dem Verursacherprinzip dem Arzt persönlich den Schaden in Rechnung gestellt, weil ich finde es ist sicherlich nicht meine Aufgabe, als Geschädigter den Versicherungen hinterher zu rennen.

Darauf antwortete interessanter Weise die Versicherung, dass die Auskunft korrekt sei, dass sie nicht zahlungspflichtig seien. Auch der Arzt sei auch nicht "Juristisch" Schuld, auch wenn in der Praxis der Ausgangspunkt des Schadens liege. Mein Ansprechpartner sei die Versicherung des Hauseigentümers. Das ergebe sich aus dem BGB dem VVG und der aktuellen Rechtsprechung.

Ich habe unsere Hausverwaltung angerufen und die sagte: Nein, das ist nicht die Wohngebäudeversicherung zuständig. Das sei wie wenn bei mir eine Waschmaschine ausläuft.

Meine Frage ist nun: Stimmt das? Welche Paragraphen regeln wer für einen Mietausfall bei fremdverschuldetem Wasserschaden aufkommen muss? Und vor allem wie verhalte ich mich da jetzt am sozialverträglichsten? Ich möchte eigentlich niemandem Mitanwälten drohen und schon garkeinen Rechtsstreit vom Zaun brechen. Ich will ja später auch noch ne weile dort meine WG betreiben.

Eine Mitgliedschaft bei Haus+Grund habe ich leider nicht, darum frage ich hier. Bitte gebt mir auch an wie Ihr zu euren Antworten kommt, damit ich die dann selber noch mal nachrecherchieren kann.     

Vielen Dank für Eure Mühe!

Recht, Versicherungsrecht

Was tun, wenn die Eltern den ALG II Antrag nicht ausfüllen wollen?

Ich bin 23 und besuche das Fachgymnasium für Gesundheit und Pflege und habe meine Ausbildung nach 2 Jahren abgebrochen und bin danach wieder zu meinen Eltern gezogen. Nun habe ich das Problem mit der Versicherung. Ich bin seit 2 Monaten bei der Krankenversicherung abgemeldet. Nun habe ich den ALG II Antrag ausgefüllt und und bekam den dann zurück, aber diesmal sollte mein Vater den Ausfüllen und das Geld würde dann auf seinen Konto gehen, obwohl ich der Antragsteller bin. Dann dachte ich eine 2 Möglichkeit gefunden zu haben "BaFöG" aber auch das das ich nicht beantragen, weil ich unmittelbar in der Nähe der Schule wohne.

Derzeit tage ich auch Zeitung aus und ich gehe dann nur für die KV arbeiten.
Ich habe Angst das ich wieder etwas abbreche. :/ Ich habe schon oft etwas abgebrochen und möchte sosehr mehr Abitur machen. Ich selbst komme ich nicht aus einen guten Elternhaus. Ich habe aufgrund der Depressionen 2 Mal das Gymnasium abgebrochen und 1 Mal eine Ausbildung.
Ich habe es endlich geschafft aus meiner Depression zu kommen und lernen jeden Tag, damit mein Abi schaffen kann, was in 3 Jahren wäre.

Ich bin total verwirrt jetzt und weiß nicht was ich machen soll. Mit meinen Eltern kann man nicht reden. Sie verstehen meine Gefühle nicht. Sie wissen nicht wie es mir im Inneren geht. Sie sagen ich soll arbeiten gehen.
Aber ich habe ein Ziel was ich angehen möchte. Seit diesem Jahr habe ich endlich ein Ziel und jetzt frage ich mich, warum ich das tue, wenn alles gegen den Baum fährt.

Ich habe Angst in Schulden zu kommen und Angst, dass ich mein Abitur nicht fortsetzen kann. :'(

Vielleicht kann mir ja hier jemand helfen.
Das wäre echt sehr lieb.

Mit lieben Grüßen

Stefan

Schule, Angst, Recht, ALG II, Hartz IV, Jobcenter, Schule und Ausbildung, Ausbildung und Studium

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