Also das Szenario, man macht eine Anzeige gegen Unbekann und lässt die Polizei ermitteln. Erfährt man als Anzeigenerstatter von der Polizei dann den Namen falls ein möglicher Verdächtiger ermittelt wird? Und gibts dabei einen Unterschied, wenn die Polizei entweder meint die Person war es nicht, oder halt die Polizei ist der Meinung die Person war es, bekommt man dann in beiden Fällen den Namen eines möglichen Täters?
Mal aus der Sicht eines Unschuldigen, manche hätten bestimmt was dagegen dass die Polizei den eigenen vollen Namen weitergibt obwohl man, jetzt bezogen auf meine Frage, Nichts mit dem entsprechenden Fall zu tun hat und wenn die Polzei der Meinung ist dass man es nicht war und dann trotzdem den Namen weitergeben würde, ist das so?