Freistellung als Student für Lehrgänge der Feuerwehr?
Folgende Situation: Ich habe eine Einberufung für einen Lehrgang der Freiwilligen Feuerwehr erhalten. Der Lehrgang ist unter der Woche. Ich bin Student an einer Fachhochschule. Anders als bei einer Universität, haben wir Anwesenheitspflicht während den Vorlesungen. Ich würde den Lehrgang sehr gerne besuchen. Ich wohne in NRW, es greift also Paragraph 20 BHKG, welcher die Grundlage schafft, das Arbeitgeber einen für sämtliche Aktivitäten der Feuerwehr bezahlt freistellen müssen.
BHKG:
„Während der Dauer der Teilnahme an Einsätzen, Übungen, Aus- und Fortbildungen sowie der Teilnahme an sonstigen Veranstaltungen auf Anforderung der Gemeinde oder des Kreises entfällt für die ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr und die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer der anerkannten Hilfsorganisationen die Pflicht zur Arbeits- oder Dienstleistung.“
Allerdings stehe ich als Student ja in keinem Arbeits- oder Dienstleistungsverhältnis zur Hochschule.
Inwiefern muss, oder muss eben nicht, die Hochschule mich für den Lehrgang freistellen?