Booking.com weigert sich Rückerstattung auszuzahlen obwohl Vermieter Leistung nachweislich nicht erbracht hat. An wen kann ich mich wenden?


07.10.2021, 09:21

Edit gelöst: Nach vielen Emails mit dem Kundenservice von booking.com hat die Vermietung erst die 2. Nacht und schließlich die 1. Nacht storniert. Lediglich auf den Reinigungskosten (des nicht genutzten Apartments) blieben wir sitzen. Die Vermietung hatte zwischenzeitlich die Beschreibung des Apartments geändert von 2 auf 1 Schlafzimmer, Küche, Wohnzimmer etc. Darauf meldete sich der Support wir hätten ja nur 1 Schlafzimmer gebucht. Ohne Screenshots der Buchungsbestätigung wäre es schwierig geworden. Daraus gelernt: 1. Keine Buchung bei booking.com ohne Stornomöglichkeit und ohne direkte Zahlung bei Buchung 2. Falls doch (1.) dann müssen dort schon sehr viele gute Rezensionen stehen. booking.com überprüft die Angaben der Vermieter nicht. Die können schreiben was sie wollen. Der "kostenlose Parkplatz" z.B. war ein Parkplatz im öffentlichen Raum... falls der Reisende das Glück hat einen zu finden (das hatten wir leider nicht). Das kostenlose WiFi gab es auch nicht, aber das ist gegenüber dem fehlenden Schlafzimmer (Hauptleistung) Kleinkram.

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hier wird euch nur der Klageweg gegen den Vermieter bleiben, denn mit booking.com als Vermittler wird hier eurerseits gar kein Vertrag geschlossen. Habt ihr denn dem VM überhaupt die Möglichkeit der Nachbesserung gegeben?

Sofern der Vermieter im Ausland ansässig ist, steht euch hier sehr wahrscheinlich ein mühsamer und kostenintensiver Weg bevor. Ohne RSV würde ich das nicht angehen wollen. Näheres erklärt euch euer Anwalt.

Davon abgesehen ist es üblich, bei einer Belegung mit mehreren Personen im Buchungsprozess aufgefordert zu werden, die Anzahl der tatsächlichen Gäste zu benennen, da sich dann ggfs. auch der Preis erhöht. Wenn die zusätzlichen Räume so wie hier in einer weiteren separat zu vermietenden Einheit sich befinden, erscheint mir das Vorgehen des VM duchaus logisch - dann wären explizit 2 Einheiten anzumieten. Ob und wie das nun genau beschrieben wurde, dürfte im Zentrum der Klage stehen. Wer dafür nun das Verschulden trägt, dürfte auf einen kostspieligen Gutachterstreit hinauslaufen. NB.: Wenn die Belegung beider Einheiten Mehrkosten verursacht hätte, weil sich dann auch der Preis geändert hätte, wäre sogar zu bedenken, dass euch monetär gar kein Schaden entstanden ist.

TopRezension 
Fragesteller
 22.09.2021, 09:05

Bei der Buchung wurde die Anzahl der Personen angegeben (3 Personen). In der Email Bestätigung sind 2 Schlafzimmer, 2 Badezimmer usw. aufgeführt. Ich bin davon ausgegangen, dass ein Vertrag mit booking.com zustande kommt, wenn die Zahlung ebenfalls an booking.com erfolgte.

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FordPrefect  22.09.2021, 09:17
@TopRezension
Bei der Buchung wurde die Anzahl der Personen angegeben (3 Personen). In der Email Bestätigung sind 2 Schlafzimmer, 2 Badezimmer usw. aufgeführt.

Das wäre dann ein gutes Argument für einen Anspruch auf Erstattung -> Anwalt.

Ich bin davon ausgegangen, dass ein Vertrag mit booking.com zustande kommt,

Nein. booking.com ist eine reine Vermittlungsplattform. Der Vertrag kommt immer mit dem jeweiligen Anbieter zustande. Siehe AGB:

Zitat:

"Mit der Nutzung des Reiseservices (z.B. indem Sie eine Reisebuchung über den Reiseservice durchführen) gehen Sie ein direktes (rechtlich bindendes) Vertragsverhältnis mit dem Reiseanbieter ein, bei dem Sie buchen oder ein Produkt oder einen Service erwerben (sofern anwendbar). Ab dem Zeitpunkt Ihrer Reisebuchung wirken wir ausschließlich als Vermittler zwischen Ihnen und dem Reiseanbieter, indem wir dem jeweiligen Reiseanbieter die relevanten Angaben zu Ihrer Reisebuchung weiterleiten und Ihnen im Auftrag und im Namen des Reiseanbieters eine Bestätigungs-E-Mail zusenden. Booking.com verkauft, vermietet oder bietet keinerlei (Reise-)Produkte oder Services an. (...)"

Zitat Ende, Quelle: https://www.booking.com/content/terms.de.html#introduction_tcs

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booking.com wird da nichts mit zu tun haben. Die vermitteln ja die Objekte nur und sind auf die Angaben des Vermieters angewiesen.

Den Vertrag wirst du also mit dem Vermieter geschlossen haben. An den musst du dich dann auch wenden.

Wenn ihr einfach so wieder weg seid und habt euch was anderes gesucht wird der Vermieter wahrscheinlich gar nichts zurück erstatten müssen. Ihr hättest ihm wenigstens die Möglichkeit geben müssen nachzubessern.

TopRezension 
Fragesteller
 22.09.2021, 09:08

Wir hatten den Vermieter kontaktiert, der sich erst nach der Beschwerde bei booking.com gemeldet hat. Eine Nachbesserung ist nicht möglich, da das Apartment nur 1 Schlafzimmer hatte. Es ging ja nicht um das fehlende kostenfreie WiFi (was übrigens auch nicht vorhanden war).

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was stand so alles in der Anzeige und was wurde gebucht, viell. kann ein Anwalt damit was anfangen.

TopRezension 
Fragesteller
 22.09.2021, 09:09

In der Anzeige und nach der Buchung wurden 2 Schlafzimmer, 2 Badezimmer, 2 Wohnzimmer bestätigt. Das uns gezeigte Apartment hatte jeweils nur 1.

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peterobm  22.09.2021, 09:13
@TopRezension

dann war es das falsche Apartment -

das reicht nicht, man muss die anzeige komplett lesen, du hast was nicht beachtet.

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Davon stand nichts bei der Buchung. 

Vielleicht im Kleingedruckten, bzw. den AGB?

Ich würde das nochmal checken und im Zweifel Verbraucherschutz oder Anwalt kontaktieren.

Der Verbraucherschutz hat jede Menge Erfahrung damit.