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Haftung DHL?

Hallo zusammen,

folgende Situation:

Ich habe bei Ebay-Kleinanzeigen ein Artikel verkauft. Der Käufer hat mir das Geld inkl. der Kosten für einen versicherten Versand per Paypal überwiesen.

Daraufhin habe ich das Paket verpackt und bei DHL, wie gewünscht, als versichertes Paket abgegeben.

Dem Sendungsverlauf konnte ich dann entnehmen, dass Paket beschädigt wurde und für eine neue Verpackung in eine Paket-Station zurückgesandt wurde, damit es dort neu verpackt werden kann.

Heute stand im Verlauf, dass der Inhalt des Pakets beschädigt wurde und sich der Kundendienst mit mir in Verbindung setzten wird.

Ich bin dem Kundendienst zuvorgekommen und habe dort selbst angerufen. Der Mitarbeiter teilte mir quasi das gleiche noch einmal am Telefon mit. Er sagte, dass das Paket durch die Mitarbeiter geöffnet und festgestellt wurde, dass der Inhalt beschädigt ist. (Es handelt sich hier um einen Artikel der eigentlich nicht kaputt gehen kann)

Ferner sagte er mir, dass ich ein Formular zugesandt bekomme, in dem ich den Inhalt des Artikels beschreiben soll. Auch eine Rechnung, die Bezahlung lief ja über Paypal, soll ich dann beifügen. (Paypal Nachweis sei hier wohl ausreichend)

Angeblich wird sich das Paket noch einmal angeschaut und dann entschieden:

  1. Ob ich die Ware an mich zurückgesandt wird, falls diese nicht zu beschädigt ist oder
  2. Die Ware in den MÜLL?? geschmissen wird

Ich finde die ganze Abwicklung/ Situation ziemlich merkwürdig.

Dazu habe ich einige Fragen:

  1. Bin ich als Verkäufer verpflichtet dem Käufer den Kaufpreis und die Kosten für den versicherten Versand zu erstatten, bevor ich das Geld vom Transportunternehmen bekommen habe?
  2. Wie sicher ist es, dass ich mein Geld von DHL inkl. der Kosten für den Versand wiederbekomme? Bin ich in irgendeiner Beweispflicht, dass das Paket unzureichend verpackt wurde? Fotos habe ich keine gemacht.
  3. Ist es DHL überhaupt gestattet meine Ware einfach so in den Müll zu schmeißen? Es ist ja schließlich nicht deren Eigentum! Mein Einverständnis dafür haben sie jedenfalls nicht bekommen.
  4. Habe ich bzw. der Käufer irgendeine Möglichkeit an das Paket zu kommen, den Inhalt des Paketes zu prüfen und dann selbst zu entscheiden, ob der Inhalt wirklich beschädigt wurde?

Ich bedanke mich im Voraus.

Recht, Kleinanzeigen, DHL, Erstattung, Haftung

Mein Vermieter beklagt hohe Nebenkosten, obwohl ich nichts geändert habe?

Moin,

hatte schonmal was zur Thematik Vermieter hochgeladen und jetzt kam der nächste Knüller.
Hier die Nachricht, welche ich bekommen hab.

Guten Morgen, Ende Januar wurden alle Zähler abgelesen und dabei ist mir aufgefallen, dass trotz des milden Winters, wesentlich mehr Wasser und Gas verbraucht wurde in kurzer als im kälteren Winter davor, obwohl wir im EG und 1.OG fast nur mit Holz heizen. Wir hatten ja eine berechnet für eine Person wie besprochen, aber das reicht bei weitem nicht, denn es wird mehr Wasser/Abwasser verbraucht als der Vormieter mit 2 Personen, wie wesentlich mehr Gas für Heizung und Warmwasser. Um eine hohe Endabrechnung zu vermeiden, schlage ich vor die monatlichen Nebenkosten kurzfristig um 50€ zu erhöhen, so dass die Nachzahlung am Ende des Jahres nicht zu hoch ausfällt. Ich weiß junge Leute achten nicht so darauf, aber Du solltest mal schauen, dass man Heizkörper evtl mal niedriger stellt, oder auf klein, wenn man nicht zuhause ist. Auch der sehr regelmäßige Besuch, verbraucht auch Wasser...

Vor einem Monat hat er mir gesagt er müsse jetzt 40 Euro mehr beanspruchen weil das Gas teurer geworden ist. War für mich jetzt nicht die Welt und wollte auch Streit aus dem Weg gehen.
Aber wenn’s jetzt 50 Euro mehr werden, bin ich bei 800 warm und dass kann ich nicht stemmen.
Danke für alle antworten ob für oder gegen meine Position!
LG

Wohnung, Mieter, Recht, Vermieterrecht

Welche Kündigungsfrist bei einer Kreditkarte?

Hallo,

ich habe ein kleines Verständnisproblem.
Ich habe seit vielen Jahren eine VISA-Kreditkarte, die ich aber eher selten benutzt habe und nun benötige ich sie gar nicht mehr. Ich möchte den Vertrag daher kündigen.

Die Kreditkarte habe ich damals über meine Hausbank (Raiffeisenbank) erhalten.
Die jährliche automatische Verlängerung würde nun im April erfolgen, aber ich möchte gerne vorher rechtzeitig kündigen.
Im Vertrag gibt es diesbezüglich diese beiden Punkte:

- Punkt 1: Der Kartenvertrag kann vom Karteninhaber jederzeit zum nächsten Monatsende in Textform gekündigt werden.

- Punkt 2: Die Bank oder der Herausgeber können den Kartenvertrag mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende eines Kalendermonats in Textform kündigen.

Welches trifft davon auf mich zu?
Gilt Punkt 1 nur, wenn ich die Karte direkt von VISA erhalten hätte, also ohne, dass es über die Hausbank gelaufen wäre?
Und trifft Punkt 2 nur zu, wenn ich die Karte zwar über die Hausbank erhalten habe, aber die Hausbank will die Karte von sich aus bei VISA kündigen – also ohne meinen Auftrag oder mein Einverständnis dazu – weil es irgendein Problem mit mir oder einen anderen triftigen Grund für eine Kündigung gibt?

Momentan tendiere ich zu Punkt 1, aber ich bin mir auch schon mal bei Punkt 2 sicher gewesen...

Viele Grüße und danke fürs Lesen.

Kündigung, Kreditkarte, Bank, Recht, kündigen, Kündigungsfrist, Wirtschaft und Finanzen

Können Politiker, die im Amt lügen, eigentlich strafrechtlich wegen Bruch ihres Amtseides belangt werden?

Liebe Netzgemeinde, nicht erst seit Corona frage ich mich diese Frage. Es gibt viele Beispiele, wo Politiker nachgewiesen kann, dass sie vorsätzlich gelogen haben, um bestimmte Ziele zu verfolgen. Wieso wird dies dann nicht nachträglich strafrechtlich verfolgt? Oder falls noch im Amt, wieso müssen die dann ihr Amt nicht zurückgeben? Also, wenn ich in einer Firma meinen Arbeitgeber vorsätzlich in einer wichtigen Angelegenheit belüge, und mein Arbeitgeber findet das heraus, dass wäre das doch ein Kündigungsgrund, oder etwa nicht? In einer Demokratie ist das Volk der Souverän und somit der Arbeitgeber der Exekutive, also der Regierung, denke ich. Alle Minister müssen doch bei Amteinführung einen Eid ablegen: „Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe. (aus Wikipedia zitiert). Dann wäre doch eine vorsätzliche Lüge ein Bruch des Eides. Wer von Euch kann mir diese Frage beantworten? Herzliche Grüße!

Politiker sollten strafrechtlich belangt werden, falls sie lügen 100%
Politiker dürfen lügen, wenn es dem "guten Zweck" dient 0%
Politik, Recht, Philosophie und Gesellschaft

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