Als Vermieter eines Einfamilienhauses muss er dem Mieter über Asbestfassade informieren?
Hallo,
Ich bin ein Vermiter eines Einfamilienhauses. Ich werde das Haus neu vermieten. Die Fassade des Hauses ist mit Asbestplatten verkleidet. Darüber soll ich dem Mieter informieren?
Danke für die Antwort vorab.
4 Antworten
Nein, Du lässt die Fassade einfach erst fachmännisch sanieren, bevor Du die Wohnung vermietest.
Aber ja, Du musst Mieter darüber informieren.
Das habe ich im Internet darüber gefunden:
Nach Ansicht des Deutschen Mieterbundes (DMB), sind Vermieter verpflichtet, betroffene Mieter vor möglichen Asbestgefahren zu warnen. Zudem muss der Vermieter schnellstmöglich eine Sanierung durch Fachleute veranlassen, wenn Asbestfasern freigesetzt werden.
Der Aussage kann ich soweit zustimmen. Die Betonung liegt aber auf "Asbestgefahren" und "wenn Asbestfasern freigesetzt werden". Das ist in der Regel erst der Fall, wenn die Platten beschädigt werden. Dann gibt es allerdings in der Tat konkreten Handlungsbedarf.
Als MA eines Unternehmens, dass mit diesen Stoffen umgehen darf, kann ich dir sagen: Solange die Platten an der Wand hängen, machen die gar nichts. Freigesetzt werden die Fasern erst, wenn die Platten von der Wand gekloppt oder anderweitig beschädigt werden.
Meine rechtliche Meinung dazu: Du musst den Mieter informieren, wenn dadurch konkrete Gefahren für den Vermieter bestehen. So lange die Platten unbeschädigt an der Wand hängen, halte ich das nicht für gegeben.
Trotzdem muss das Zeug irgendwann mal weg (und das sage ich jetzt nicht nur, weil wir daran Geld verdienen :D ). Und angesichts der zunehmenden Auflagen und Bürokratie wird das vermutlich in den nächsten Jahren auch nicht billiger. Insofern: Mach dich mal schlau zu dem Thema und denk über eine Renovierung nach. Irgendwann wird es vermutlich ohnehin gesetzlich vorgeschrieben.
Ich bezweifle das die Vermietung mit Asbest Bauteilen überhaupt noch erlaubt ist. Das Zeug ist doch giftig, oder?
Das ist tatsächlich erlaubt, und solange Fassaden oder Dächer nicht beschädigt sind, wird das auch für unbedenklich gehalten
Wenn es danach ginge, müsste ein ganz erheblicher Teil der Mietkomplexe bundesweit geräumt werden. Ein Verbot der Vermietung würde faktisch Millionen Leute auf die Straße setzen. Eine kurzfristige Sanierung ist überhaupt nicht machbar. Asbest in Gebäudeteilen ist ein riesiges Thema, dass uns noch die nächsten Jahrzehnte begleiten werden. Du glaubst gar nicht, wo überall Asbest drinnen ist...
Giftig bzw. krebserregend sind die Fasern, wenn sie in den Organismus gelangen. Diese sind aber erst mal in den Baustoffen gebunden. Problematisch wird Asbest erst, wenn diese Fasern freigesetzt werden, weil die Platten beschädigt werden (z. B. beim Abbau dieser). Selbst das Ablecken der Platten dürfe keine allzu große Aufnahme in den Körper bewirken, aber das jetzt mal ohne Gewähr. Abraten würde ich davon trotzdem :D
Dringend abraten würde ich aber vor eigenmächtigem Abbau (=kaputtschlagen) der Platten ohne entsprechende PSA (Schutzkleidung, FFP3-Maske, etc.).
quatsch ² - wer unsachgemäß damit umgeht mach fehler !
keiner soll das als menü essen !!