Inkasso bei Guthaben im Kundenkonto gerechtfertigt?

5 Antworten

Ist das denn überhaupt korrekt, solange ein Kunde quasi im Guthaben ist?

Offensichtlich bist du nicht im Guthaben, da deine Zahlung gescheitert ist bzw. du gar nicht erst gezahlt hast. Davon ab, ist der Gläubiger nicht verpflichtet Guthaben einer anderen Zahlungsquelle verwenden zu dürfen.

Ob die Inkassoforderung allerdings berechtigt ist, dass kann man nur beantworten, wenn man auch die Forderung kennt was das Inkasso fordert.

Woher ich das weiß:Hobby – Langjährige Inkassoerfahrung.

Auch ein Gläubiger darf offene Posten nicht einfach mit einem anderen Guthaben verrechnen. Sonst würde der Schuldner ja vollends die Kontrolle über seine Verpflichtungen verlieren. Man kann allerdings als Debitor einen "Kontokorrent-Kredit" mit einem Kreditor vereinbaren, DANN wäre eine Verrechnung auf die jeweils älteste Forderung möglich.

Grundsätzlich schuldest Du dem Händler die Zahlung der Rechnung, so, daß ich das Inkasso grundsätzlich als gerechtfertigt ansehe.

Warum der Händler Dein Guthaben nicht verrechnet hat, mußt Du mit ihm klären.

So ein Guthaben darf nicht willkürlich mit der Rechnung verrechnet werden ;)

Ein "Geschenkguthaben" ist kein Guthaben auf dem Kundenkonto, darüber darf der Händler nicht frei verfügen.

Du hättest die Bestellung von vorneherein mit de Guthaben bezahlen können, aber wenn Du die Zahlungsart "Rechnung" wählst, muss die Rechnung auch bezahlt werden.

Bei der Bank zahle ich auch Überziehungszinsen, obwohl mein anderes Konto bei der selben Dank im Plus ist.

Bis ein Inkassodienstleister eingeschaltet wird, braucht es in der Regel auch mehr, als "eine Rechnung zu verschwitzen". Da muss man schon auch noch die eine oder andere Erinnerung übersehen haben...