Mein Vermieter beklagt hohe Nebenkosten, obwohl ich nichts geändert habe?

10 Antworten

Also, Du bist erst eingezogen und schon nach 1 Monat fiel dem Vermieter Dein sehr hoher Wasserverbrauch auf. Erkläre ihm doch, dass Du sehr viel putzen musstest und weil jetzt alles blitzsauber ist, wird sich der Wasserverbrauch wieder normalisieren.

Übrigens: Meiner Erfahrung nach braucht 1 Person, die allein wohnt, ca. 30 - 50 m³ Wasser pro Jahr. Darunter geht kaum und darüber kommt vor, wenn jemand gerne und viel badet, z. B. Kostet Wasser und Abwasser zusammen ca. 5 € pro m³, würde ein Mehrverbrauch von 20 m³ pro Jahr 100 € ausmachen.

Anders ist es beim Gas, bzw. bei der Heizung. Hier kommt es doch sehr darauf an, welche Lebensgewohnheiten man hat und die können von Mieter zu Mieter sehr verschieden sein. Der Januar ist praktisch immer der kälteste Monat, egal ob milder Winter oder kalter Winter. Man kann vom Januar-Verbrauch nicht einfach auf die anderen Monate schließen. Dennoch ist es so, dass die Gaspreise sehr stark gestiegen sind.

Wenn Du mit 40 € Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlung vor einem Monat einverstanden warst, dann sollte es aber jetzt dabei bleiben. Jetzt noch einmal 10 € mehr, muss wohl nicht sein, zumal es übers Jahr gerechnet (März bis Dezember) gerade mal 100 € ausmacht.

Wenn diese 10 € Unterschied bedeuten, dass Du die Wohnung dann nicht mehr bezahlen kannst, ist es sowieso die falsche Wohnung.

Meint Dein Vermieter aber, dass Du jetzt noch einmal 50 € mehr voraus bezahlen musst, also statt der Erhöhung um 40 nun insgesamt 90 €, würde ich das ablehnen. Eine Erhöhung kann nur im Zusammenhang mit der Vorlage einer Jahresabrechnung erfolgen.

Denke aber daran: Falls Dein Vermieter mit seiner Kalkulation recht hat, müsstest Du mit einer Nachzahlung von ca. 500 € im Jahr 2023 rechnen. Versuche dann ab jetzt schon mal, dieses Geld zur Seite zu legen.

PxBaller 
Fragesteller
 15.02.2022, 22:17

Der Vermieter meint mir jetzt insgesamt noch einmal 50€ zu berechnen.
Danke für die Antwort!

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bwhoch2  15.02.2022, 23:27
@PxBaller

Das kannst Du ignorieren und am besten aber das Geld möglichst zur Seite legen.

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Salue

Ich habe ein altes Mietshaus in dem die drei Wohnungen alle über einen Wasser- und Gaszähler laufen. Die Mietzinse sind aber inklusive aller Nebenkosten. Ich bin natürlich daran interessiert, dass diese Kosten nicht ausufern. Ich kenne die Anzahl der Bewohner, ihre Wohnungen und ihre Lebensgewohnheiten.

Die Zähler überprüfe ich regelmässig. So sehe ich recht schnell, ob irgendwo eine Leitung leckt oder sonst was nicht stimmt. Zuerst überprüfe ich die Hausinstallationen, dann spreche ich mit den Mietern.

Ein Jahr war es der Kinderpool, der pro Jahr mit rund 200 Franken für Wasser- und Abwasser zu Buche schlug. Die Mieterin habe ich orientiert und die Sache sein lassen. Im nächsten Jahr füllte der Lebenspartner jedes Mal wenn ich beim Haus war, den Pool wieder frisch auf (300 cm Durchmesser, Tiefe ca. 60 cm). Diesmal fiel die Rechnung Fr. 500.- höher aus. Die Mieterin hat es eingesehen und stottert mir Fr. 200.- ab. Das nächste Jahr wird sie den Pool nicht mehr aufstellen.

In Deinem Fall, suche das Gespräch und lade ihn auf ein Kaffee ein. Er soll mal die Heizungseinstellungen und Fensterabdichtungen prüfen und Dich beraten.

Er freut sich wenn Du die Sache ernst nimmst.

Tellensohn

Jede vermietete Wohnung muss aber doch einen eigenen Gaszähler oder aber Heizkostenverteiler an jedem Heizkörper haben? Da kann es doch überhaupt keinen Streit darüber geben, wer wieviel verbraucht hat.

Und wenn im Mietvertrag geregelt ist, dass das Wasser pro Kopf abgerechnet wird, dann hat das genau so zu geschehen. Die Wasserabrechnung kannst du ja einsehen - und der Verbrauch wird dann eben durch die Anzahl der entsprechenden Menschen im Haus geteilt. Auch da kann es keinen Streit geben.

PxBaller 
Fragesteller
 15.02.2022, 17:34

Ist leider ein Familienhaus, ich wohne ganz oben.

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dsupper  15.02.2022, 17:37
@PxBaller

Aber die Bestimmungen bleiben doch trotzdem bestehen. Es ist gesetzliche Bestimmung, dass alle Heizkörper so einen Verteiler (ein Messgerät) besitzen, damit genau festgestellt werden kann, wer wieviel verbraucht.

Sonst ist die Vermietung gar nicht zulässig.

Und die Berechnung der Wasserkosten sind ja im Mietvertrag festgelegt.

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bwhoch2  15.02.2022, 18:49
@dsupper

Großer Irrtum: Schau mal die Heizkostenverordnung an, welche Ausnahmen es dabei gibt.

Es sei denn, das Haus, um das es geht steht nicht in Deutschland und es gelten dort andere Gesetze.

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albatros  16.02.2022, 02:26
@PxBaller

Du hast keinen eigenen Wasserzähler und keine Heizkostenverteiler?

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Das "Familienhaus" >>> Wieviel Wohnung hat es denn? Ich vermute 2 Whg.

Deine Betriebskosten können nur für Wasser/Abwasser pro Person als Mieter abgerechnet werden, ansonsten nach m² WFl. Besuche zählen nicht.

Dein Vermieter kann ja Wasseruhren K/W in deiner Wohnung einsetzen.

50€ mehr >> wo sollen die denn aufgesattelt werden? Hast du eine monatliche Vorauszahlung auf die BK mit jährlicher Abrechnung zu leisten? Oder bezahlst du die BK pauschal?

Achtung: Bei ZFH kann dir der Vermieter ohne Grund nach § 573a BGB ordentlich kündigen.

Unser Gasanbieter hat den Gaspreis um 50%!!!! erhöht. Wir mussten auch bei all unseren Mietern die Nebenkosten drastisch erhöhen.
Ansonsten kannst du dir eine detaillierte Abrechnung deiner Nebenkosten zukommen lassen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Vermieterin