Jobcenter Unterlagen nicht verstanden?


14.02.2022, 18:39

Muss ich also den dritten Bereich ausfüllen?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn deine Mutter und Du Einkommen erzielen, dann muss jeder diese Anlage ausfüllen und entsprechende Nachweise in Kopie beilegen.

Also auch wenn Du im Praktikum Geld bekommst, ist das erst einmal Einkommen und muss angegeben und nachgewiesen werden.

isomatte  22.02.2022, 18:15

Danke dir für deinen Stern !

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Forster130 
Fragesteller
 22.02.2022, 18:32
@isomatte

Ich habe für die ausführliche Antwort zu danken! Wärst du so nett und könntest mir noch eine restliche Frage hierzu beantworten?

Ich habe seit nun etwa 7 Monaten, monatlich 250 Euro Gehalt in meinem Jahrespraktikum erhalten. Leider ist es mir in dieser Zeit nicht in den Sinn gekommen, Jobcenter davon Bescheid zu geben.

Weißt du vielleicht was ich genau tun muss und was nun passiert?

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isomatte  22.02.2022, 18:56
@Forster130

Müsste denn in diesem Zeitraum kein WBA - Weiterbewilligungsantrag beim Jobcenter gestellt werden ?

Denn da hätte man im Regelfall dann Kontoauszüge vorlegen oder in Kopie einreichen müssen.

Eine Veränderung in den wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnissen ist umgehend zu melden und nachzuweisen.

Das sollte man mit einer ALG - 2 Veränderungsmitteilung machen, findet man auch zum Ausdrucken im Internet.

Wenn es sich um eine normale Vergütung handelt, dann gelten die Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll.

Dann würden die ersten 100 Euro Brutto der Grundfreibetrag sein, ab 100 Euro bis 1000 Euro Brutto kommen 20 % und von 1000 Euro bis 1200 Euro Brutto weitere 10 % Freibetrag dazu.

Bekommst Du also 250 Euro Brutto gleich Netto auf dein Konto, dann würden das 130 Euro Freibetrag und 120 Euro anrechenbares Erwerbseinkommen sein.

Dann müssten min.diese 120 Euro pro Monat der Nichtberücksichtigung ans Jobcenter erstattet werden, wenn dann nicht noch eine Anzeige wegen Betrug folgt, die dann extra Geld kosten würde.

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Es sind Arbeitseinkommen und Aufwandsentschädigungen anzugeben. Das steht doch da. Auch, wenn Deine Mutter es nicht versteht, mußt Du es doch verstehen?

Wenn Du für Dein Praktikum Geld bekommst, ist dieses selbstverständlich anzugeben. Ggf. auf einem separaten Blatt.

Grundsätzlich sind dem Jobcenter alle Arten von Einkommen mitzuteilen!