Ich w19 habe folgendes Problem:
12 Jahre lang besuchte ich konstant ohne Unterbrechung die Schule, jedoch verfiel ich in starke Depressionen aufgrund Mobbings mit zwei resultierenden Psychatrieaufenthalten im Jahr 2024, weswegen ich die 12. Klasse (G9 Gesamtschule) wiederhole. Während der Wiederholung zog ich aus privaten Gründen zwei mal um, zudem war ich nebenbei oft krank. Jetzt fehlt mir das erste Halbjahr der Q1 2024/2025. Die zuständige Bezirksregierung lehnt eine Weiterbeschulung an. Sie will, dass ich auf Antrag erneut in die Q1 einsteige und das Abitur 2027 absolviere, als anstatt nach konstanten 13 Jahren 15 Jahre.
Deswegen überlege ich, einen Härtefallantrag samt Motivationsschreiben an die örtliche Universität zu senden. Denn seit meinem vollendeten 14 Lebensjahr träume ich von einer Karriere als Rechtsanwältin, weswegen ich unbedingt Rechtswissenschaften studieren will. Nebenbei gelingt mir logisches, analytisches Denken, das Lösen von komplexen Zusammenhalten, als auch mein Sinn nach Gerechtigkeit. Hinzu kommt mein Interesse an gesellschaftlichen und politischen Themen, sowie mein Interesse an juristischen Fragestellungen.
Eine Fachärztin für Psychiatrie, als auch ein ehemaliger Schulleiter teilten mir mein Potential, meine Intelligenz mit und das ich ohne Krankheit dieses voll und ganz während der gymnasialen Oberstufe ausschöpfen könnte. Ehemalige Lehrer waren von meinen sachlichen, prägnanten Formulierungen in den Klausuren begeistert. Oft genug wurde mir mitgeteilt, auch von Jura-Studenten, dass mir Rechtswissenschaften liegen würde. Eine Richterin prognostizierte mir 2021 eine erfolgreiche Karriere als Volljuristin.
Kurz gesagt: Über Jahre fiel Personen unabhängig voneinander mein Potential auf. Ohne dieses Mobbing, ohne diese psychische Krankheit hätte ich dies 2025 absolviert und säße am 01.10.2025 in einer Fakultät für Rechtswissenschaften. Jetzt kann ich wegen der Umstände für die ich nicht verantwortlich bin mein Abitur erst im Jahr 2017 absolvieren. Ich will allerdings 2025 studieren.
Deswegen möchte ich wie oben erwähnt einen Härtefallantrag bei der Universität einreichen und zu Not eine Begabtenprüfung ablegen. Wie hoch sind die Erfolgsaussichten? Existieren Erfahrungen und befinden sich unter euch Volljuristen, Professoren und Dozenten? Zu Not würde ich mich in die Universität einklagen.
Und ja, für meine Lebensplanung sehe ich genauso eine Promotion vor.