BAföG, wenn ich bei meiner Mutter wohne und meine beiden Eltern arbeitslos sind? (ich gehe ab August zur FOS Technik 2- jährig oder zum beruflichen Gymnasium)?

3 Antworten

Wenn dir Bafög - zusteht, muss es als vorrangige Leistung auch beantragt werden.

Hast Du zusätzlich nicht noch Erwerbseinkommen, wird dein Bafög - im Regelfall bis auf einen pauschalen Freibetrag von 100 Euro wie auch dein Kindergeld von derzeit 255 Euro mindernd auf deinen Bedarf im Haushalt deiner Eltern angerechnet.

Dann wirst Du hinsichtlich des Wohnkostenanteils weiterhin auf Transferleistungen nach SGB II angeewiesen sein, denn für Bafögbeziehende welche im elterlichen Haushalt leben sind im Bedarfssatz lediglich 50 Euro für Wohnkosten vorgesehen. Bezüglich des Bafögs steht Dir ( soweit Du nicht nebenbei jobst ) ein Freibetrag von 100 Euro zu.

Allerdings kannst Du als unter 25-jähriges Mitglied einer BG auch einen Minijob ausüben, dessen Einkommen Dir ( nach derzeitigem Stand ) dann komplett anrechnungsfrei zur Verfügung stünde.


HejKorden 
Beitragsersteller
 15.05.2025, 19:36

ich habe auf der BAföG website gelesen das mir 276euro entsprechen (ich bin 16 jahre alt)