Kann ein Beamter Amtsanmaßung begehen?
Zb. Ein Richter der sich als Polizist ausgibt, oder ein Sozialarbeiter mit Doktortitel in Sozialwissenschaft, der sich als Doktor der Medizin ausgibt, oder ein Polizist der sich als Gerichtsvollzieher ausgibt...
Geht das? Die Beamten sind ja schon Beamte?!
6 Antworten
§ 132 StGB:
Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Es geht in dem Paragraphen nicht darum Richter oder Beamter zu sein. Es geht darum ein öffentliches Amt bzw. eine konkrete Handlung auszuüben.
Die öffentlich Verwaltung ist klar in Zuständigkeiten gegliedert. Jemand dem das Amt eines Polizisten übertragen hat, der hat einen Zuständigkeitsbereich in welchem er handeln kann. In den anderen Zuständigskeitsbereichen hat er nichts zu sagen.
Ein Polizist kann z.B. keine (rechtsgültigen) Steuerbescheide erlassen. Genau so wenig kann ein Finanzbeamter ein Gefährderansprache halten.
Natürlich geht das, und ein Amtsträger muss auch nicht zwingend Beamter sein. Sobald aber die eigenen Kompetenzen überschritten werden kann immer eine Amtsanmaßung vorliegen.
Beamte haben oft Berufe gelernt oder auch einen Master oder Doktortitel. Natürlich darf man nichts behaupten, was man nicht ist....das wäre ja Hochstaplerei und Urkundenfälschung
Ja geht, das zweite ist aber keine amtsanmaßung
Richter und Sozialarbeiter sind schon mal keine Beamte.
Richter sind Richter, das ist ähnlich dem Beamtenverhältnis, aber nicht völlig identisch. Richter sind im Gegensatz zu Beamten nicht weisungsgebunden.
Warum nicht? Das sind Staatsbeamte?!