Wohnrecht bei Immobilie, was ist mit Garage und Keller?
Hallo zusammen, bei Übergabe von Immobilien wird ja oft ein Wohnrecht für z.B. Eltern eingetragen. Laut Berechnung ergibt sich der Wert ja aus der Jahreskaltmiete multipliziert mit dem Kapitalwertfaktor der Person.
Was jedoch passiert mit der Garage und Keller? Diese sind ja offiziell kein Wohnraum?
müssen diese Fläche bei der Berechnung der Miete und somit Wer des Wohnrechts mit einbezogen werden?
danke