in eigentumswohnung zu laut sein?

5 Antworten

Sofern Der Eigentümer oder dessen Mieter/Besucher latent gegen die Gemeinschaftsordnung verstoßen, kann dies in letzter Konsequenz den Eigentumsentzug nach sich ziehen.

Eine Generalklausel für die Eigentumsentziehung enthält § 18 Abs. 1 WEG. Demnach können die Wohnungseigentümer von einem Miteigentümer die Veräußerung seines Wohnungseigentums verlangen, wenn er sich einer so schweren Verletzung seiner ihm gegenüber den anderen Wohnungseigentümern obliegenden Pflichten schuldig gemacht hat, dass den übrigen Mitgliedern der Gemeinschaft die Fortsetzung der Gemeinschaft mit ihm nicht mehr zugemutet werden kann.

Gesetzliche Grundlage für die Entziehung des Wohnungseigentums ist § 18 WEG. Demzufolge kommen als Entziehungsgründe in Betracht:

  • Schwere Verletzung der den anderen Eigentümern gegenüber obliegenden Pflichten, so dass diesen nicht zumutbar ist, die Gemeinschaft fortzuführen
  • wiederholter gröblicher Verstoß gegen die Pflichten aus § 14 WEG trotz Abmahnung
  • Rückstand mit den Hausgeldern in Höhe von mehr als 3 Prozent des Einheitswertes der Wohnung für mehr als 3 Monate

Das gleiche, als wenn du als Mieter zu laut wirst. Ruhestörung bleibt Ruhestörung.

Wenn du"Glück" hast, spricht es der Nachbar es selbst an und ihr könnt das Regeln. Wenn nicht, dann kanns auch passieren dass jemand die Polizei ruft. Je nachdem wie die Ruhestörung ausartet.

Das ist in dem Fall bedeutungslos ob du nun Mieter oder Eigentümer bist, der einzige Unterschied ist das dich niemand abmahnen und kündigen kann. Das einzige was gleich bleibt wäre das die Polizei bei dir auf der Matte stehen würde und du eine Anzeige wegen Ruhestörung bekommen würdest und du wahrscheinlich im gesamten Treppenhaus dich ziemlich unbeliebt machen würdest und die anderen Bewohner dich furchtbar hassen würden!

NonNam  16.02.2022, 00:23

<räusper> Abmahnen selbstverständlich. Oder anders formuliert, kann ich Dich von Gericht auffordern lassen, die Lärmgeschichte zu unterlassen. Als Vermieter der Nebenwohnung, wo der Mieter die Miete wegen des Krachs gemindert hat, hätte ich einen Unterlassungsanspruch.

Und auch die WEG hat da einige Möglichkeiten. Bis hin zur Zwangsversteigerung.

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Dg31one  16.02.2022, 00:28
@NonNam

Ja gut, das wäre schon wenn das Fass am überlaufen ist und die Lärmbelästigungen kein Ende nehmen und quasi zum alltäglichen Begleiter werden! Wegen paar mal zu laut Musik hören oder sich während der Nachtruhe laut benehmen, wird außer einer Beschwerde der Nachbarn und einer Anzeige wegen Ruhestörung nichts mit Rauswurf oder Zwangsversteigerung sein!

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NonNam  16.02.2022, 00:31
@Dg31one

Wenn alle halbwegs vernünftig sind, hast Du Recht. Aber selbsmurmelnd kann ich bei schlechter Laune jederzeit eine Unterlassungsverfügung beantragen.

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Tja wenn es zu einer Anzeige kommt kann das schon mal ein Bußgeld von mehrern 100 Euro nach sich ziehen. Und das immer wieder und wieder. und bei unbelherbaren geht das auch schon mal in den 4stelligen Bereich.....