Diebstahl geringwertiger sachen, was nun?

3 Antworten

Das Verfahren wird mit sehr großer Wahrscheinlichkeit eingestellt.

Du kannst aber darum bitten, dass das Verfahren gemäß StPO 153 wegen Geringfügigkeit eingestellt wird. Auch kannst du den Laden einen Schadensersatz von 5 Euro anbieten.

Ein mögliches Hausverbot musst Du aber einhalten.

...ganz sicher keine Freiheitsstrafe. Ggf. ein (kleines) Bußgeld und eine Ermahnung....sowie evtl. ein Ladenverbot in dem Geschäft oder der Kette.

Kommt auf dein Alter an.

Entweder gar nichts, eine Geldstrafe oder Sozialstunden.

anonym2040 
Fragesteller
 14.02.2022, 19:02

Ich bin 16 Jahre alt

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