Diebstahl geringwertiger sachen, was nun?
Hallo allerseits,
Es ist mir etwas peinlich aber ich habe was daraus gelernt.
Ich habe mir etwas in einem Laden gekauft und eine Dose Fanta mitgehen lassen.
Die Dose kostet insgesamt ca. 1€. Ich wurde erwischt und habe nun eine Vorladung bei der Polizei. Der grund ist Diebstahl geringwertiger sachen.
Was kann auf mich zutreffen? Bußgeld? Freiheitsstrafe?
Danke für eure antworten.
Lg
3 Antworten
Das Verfahren wird mit sehr großer Wahrscheinlichkeit eingestellt.
Du kannst aber darum bitten, dass das Verfahren gemäß StPO 153 wegen Geringfügigkeit eingestellt wird. Auch kannst du den Laden einen Schadensersatz von 5 Euro anbieten.
Ein mögliches Hausverbot musst Du aber einhalten.
...ganz sicher keine Freiheitsstrafe. Ggf. ein (kleines) Bußgeld und eine Ermahnung....sowie evtl. ein Ladenverbot in dem Geschäft oder der Kette.
Kommt auf dein Alter an.
Entweder gar nichts, eine Geldstrafe oder Sozialstunden.