Jobvorschlag aus religiösen Gründen ablehnen?


14.02.2022, 20:33

Außerdem kommt es für mich aus religiösen Gründen auch nicht in Frage, samstags zu arbeiten. Kann ich das dann bei anderen Stellen in der Bewerbung erwähnen?

8 Antworten

DaddyGallard86 fragt:

Gilt das als Grund für mich, die Arbeit (nach § 121 [SGB III]) als unzumutbar einzustufen?

Nein. Das SGB III ist für die Agentur für Arbeit und für den Bereich ALG I einschlägig,

nicht für das Jobcenter und den Bereich ALG II - außer in den Fällen, in denen dies im SGB II eigens vermerkt ist - was hier nicht der Fall ist.

Aber ähnliche Vorschriften wie im SGB III gibt es auch im SGB II:

§ 10 Zumutbarkeit: "(1) Einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person ist jede Arbeit zumutbar, es sei denn, dass [...] 5. der Ausübung der Arbeit ein sonstiger wichtiger Grund entgegensteht. [...] (3) Die Absätze 1 und 2 gelten für die Teilnahme an Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit entsprechend."

§ 31 Pflichtverletzungen: "(1) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte verletzen ihre Pflichten, wenn sie trotz schriftlicher Belehrung über die Rechtsfolgen oder deren Kenntnis [...]

2. sich weigern, eine zumutbare Arbeit, Ausbildung, Arbeitsgelegenheit nach § 16d oder ein nach § 16e gefördertes Arbeitsverhältnis aufzunehmen, fortzuführen oder deren Anbahnung durch ihr Verhalten verhindern,

3. eine zumutbare Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit nicht antreten, abbrechen oder Anlass für den Abbruch gegeben haben.

Dies gilt nicht, wenn erwerbsfähige Leistungsberechtigte einen wichtigen Grund für ihr Verhalten darlegen und nachweisen."

Religiöse Vorschriften könnten als "wichtiger Grund" anerkannt werden vom Jobcenter. Und falls nicht sofort, könnte man das auf dem Rechtsweg klären lassen.

Andererseits könnte einem Gläubigen auch ein längeres Pendeln oder (zumindest als Single) gar ein Umzug zuzumuten sein, wenn sich in der näheren Umgebung seiner Gemeinde keine Stellen für ihn finden lassen, die allen Kriterien seines Glaubens entsprechen.

Gruß aus Berlin, Gerd

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Ex-Schöffe, Journalist und Gewerkschafter
eigentlich auch auf der Suche nach einem Job.

Wieso "eigentlich auch"? Uneigentlich auch nicht?

Ob Du Stellenangebote des Jobcenters aus den beschriebenen Gründen ablehnen kannst, muß letzlich ein Sozialgericht entscheiden; ich kenne keine Präzedenzfälle.

Man kann das mit dem Filialleiter besprechen. Wenn er es akzeptiert, gut. Wenn nicht, vielleicht hat er einen andern Vorschlag.

Das ist ein echtes Dilemma, bei dem man nur schlecht einen guten Rat geben kann.

Es gibt ja auch beim jüdischen Glauben diverse Abstufungen, die einen Kompromiss zwischen religiösen Vorschriften und den weltlichen Leben darstellen können.

verreisterNutzer  14.02.2022, 20:45

Ich bin orthodox und für mich gibt es da wirklich keine Kompromisse. Gott ist mir wichtiger als das Ansehen in der Gesellschaft.

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GANZ, ganz einfache Sache: Einfach Deine(n) Betreuer(in) im Jobcenter fragen, wie das gesehen würde!

Diese Leute im Arbeitsamt .... Du wirst es vielleicht nicht glauben - ... die sind MENSCHEN!!! - die kann man sowas fragen!

und das Gute an denen ist: Im Gegensatz zu UNS hier auf GF, sind die vom Fach und wissen genau Bescheid!

Also: NUR MUT!