Strafe bekommen weil ich das falsche Ticket hatte?

6 Antworten

Wenn der erste nicht gefragt hat, hast du einfach Glück gehabt. Der ist nicht verpflichtet alles nachzufragen. Da du online gekauft hast, gilt auch die Antwort von Unwissender 2022 Nicht.

Ich mag gar nicht wissen, wie viele Schwarzfahrten so durchrutschen.

Um die 60 € kommst du also nicht rum.

Anders wäre es du hättest ein Privates (Heisst etwas anders) Abo (also mit deinen Daten, Foto) dann kann man das Ganze auf 7€ runtersetzen.

Unwissender2022  14.02.2022, 20:04

Schön, dass du meinen Nickname hier erwähnst. Wenn du anderer Auffassung bist, ist das in Ordnung. Aber bitte keine Diskreditierung anderer Nutzer.

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MarSusMar  14.02.2022, 20:09
@Unwissender2022

Was hat mit Diskreditierung zu tun???, Das hieße ich hätte geschrieben du/sie bist/ist dumm, Das habe ich nicht.

Sondern das deine Antwort nicht gilt, einfach weil die Fahrkarte online gekauft wurde.

Also wurde sie nicht falsch beraten... und das hat man dir ja schon mal mitgeteilt.

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MarSusMar  14.02.2022, 20:30
@Unwissender2022

Das hier erklärt es du kannst Relevanzen nicht abschätzen. Machst aus einer Mücke einen Elefanten.

Wenn Euch meine Antwort geholfen hat, bitte ich Euch, um die Markierung  "Hilfreichste Antwort".

Nur geholfen ist nur dann hilfreichst, wenn wirklich niemand anderes antwortet.

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Du kannst Einspruch erheben.

Falscher Tarif
Fahrgäste, die ein Mitarbeiter eines Verkehrsunternehmens falsch informiert hat und die deshalb mit einem Fahrschein zum falschen Tarif unterwegs sind, müssen dafür nicht einstehen. Die Chance, dass in einem solchen Fall auf das erhöhte Beförderungsentgelt verzichtet wird, ist jedoch eher gegeben, wenn der Kunde dokumentieren kann, dass er falsch beraten wurde.
Hier hilft es, sich den Namen des Mitarbeiters zu notieren oder einen Zeugen zu benennen, der bestätigen kann, dass die fragliche Information erteilt wurde. Auch bei einem falschen Automatenticket kann das Verkehrsunternehmen aus Kulanz auf seine Forderung verzichten - sofern der Kunde nachvollziehbar erläutern kann, dass für ihn das tariflich richtige Ticket nicht ersichtlich gewesen ist.
Einspruch erheben
Wer meint, das erhöhte Beförderungsentgelt werde zu Unrecht verlangt, sollte beim Verkehrsunternehmen Einspruch erheben. Die Adresse des Verkehrsunternehmens und die einzuhaltende Frist stehen auf dem Zahlschein, den der Fahrgast bei der Kontrolle erhält. Hierauf steht auch das Aktenzeichen der Forderung, auf das man bei seinem Einspruch Bezug nehmen sollte. Wichtig: Der Kontrolltag zählt bei der Frist mit!
Abgelehnter Einspruch
Lehnt das Verkehrsunternehmen den Einspruch gegen das erhöhte Beförderungsentgelt ab, können Fahrgäste ihren Fall von einer Schlichtungsstelle prüfen lassen.
Die Schlichtung ist kostenfrei unter Berücksichtigung der objektiven Sach- und Rechtslage sowie auf Kulanzbasis.
Eine gerichtliche Auseinandersetzung empfiehlt sich zumeist nicht; es sei denn, man hat eine Deckungszusage seiner Rechtsschutzversicherung

Quelle:

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/reise-mobilitaet/unterwegs-sein/unfreiwillige-schwarzfahrer-mit-falschem-ticket-kanns-teuer-werden-10421

hello12638 
Fragesteller
 14.02.2022, 19:32

Ich bedanke mich recht herzlich bei ihnen !! Das ist genau die Quelle die ich gesucht habe. Vielen Dank

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Schimeck  14.02.2022, 19:35
Fahrgäste, die ein Mitarbeiter eines Verkehrsunternehmens falsch informiert hat und die deshalb mit einem Fahrschein zum falschen Tarif unterwegs sind, müssen dafür nicht einstehen.

Das Ticket wurde online gebucht, somit kann auch kein Mitarbeiter falsch beraten haben. Und nur weil es der erste "Mitarbeiter" anscheinend übersehen hat ist das noch lange keine "falsche Beratung".

Hier hilft nur eins, zu seinem Fehler stehen und die 60 Euro bezahlen.

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Unwissender2022  14.02.2022, 19:48
@Schimeck

Fahrt 1 und Fahrt 2 sind unabhängig voneinander zu bewerten. Da der Kontrolleur sagte, das Ticket sei gültig, würde ich Fahrt 2 anders rechtlich beurteilen.

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Schimeck  14.02.2022, 19:52
@Unwissender2022

Nur weil bei Fahrt 1 schluderig kontrolliert wurde wird aus dem Ticket bei Fahrt 2 kein gültiges Ticket. Wäre bei Fahrt 1 bereits ordentlich kontrolliert worden, wären bereits da die 60 Euro fällig gewesen und man hätte für die Rückfahrt ein neues Ticket kaufen müssen. Diese Ticket hat man sich ja im Prinzip nun gespart, man kommt also besser weg als wenn es bei Fahrt 1 schon passiert wäre.

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Unwissender2022  14.02.2022, 19:59
@Schimeck

Diese Situation ist aber nicht eingetreten. Es handelt sich somit um einen anderen rechtlichen Sachverhalt. Er kann zumindestens Einspruch erheben. Und dies begründen. Ob diesem Einspruch stattgegeben wird, wird man sehen.

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Unwissen Schütz vor Schuld nicht (keine Ahnung ob es so heißt)

aber es ist deine Pflicht zu schauen ob das das richtige Ticket ist. Nicht die des Ticketskontrolleurs.

Hätte es der erste Kontrolleur bemerkt hätte er Dir bereits die Strafe verpasst, ist also hin wie her egal, bezahlen musst Du trotzdem.

Eigentlich hast Du ja jetzt sogar noch gespart, denn hätte Dir der erste die Strafe gegeben hättest Du ein neues Rückfahrticket gekauft, das Geld dafür hast Du ja nun nicht ausgegeben.

Wende dich an die Verbraucherzentrale, da dürftest du am günstigsten rechtssichere Beratung bekommen.

Man hört relativ häufig von unabsichtlichem "Schwarzfahren" weil nicht immer klar ist welches Ticket wann für wen unter welcHen Zusatzbedingungen Gültigkeit hat oder weil nicht einheitlich geregelt ist, ob Netztickets ab dem Lösen gültig sind und die Zeit abläuft, oder man sie vorab ziehen kann und erst noch entwerten muss.

Bei einer Häufung ähnlich gelagerter Fälle hat die Verbraucherzentrale auch die Möglichkeit juristisch aktiv zu werden, damit der Verkehrsvrbund die Vetragsbedingungen unm,issverständlich gestalten muss.