Muss ich Strafe zahlen wenn ich den Kontrolleur im Zug verarscht hab?

7 Antworten

Mal abgesehen davon, dass es einfach nur eine Frechheit ist....

Die reguläre Strafe fürs Schwarzfahren dürfte es nicht geben. Schlimmstenfalls irgendwas um die 7€ ("Bearbeitungsgebühr", wenn man nachträglich nachweisen kann, dass man ein gültiges Ticket besaß und zur Kontrolle nicht vorweisen konnte; zumindest in Deutschland, ob die 7€ noch aktuell sind, weiß ich nicht), wenn er deine Daten als Schwarzfahrer bereits aufgenommen und diesen Zettel ausgefüllt bzw. gedruckt hat (wenn du das mit Absicht gemacht hast, wäre ich als Schaffner dann auch nicht mehr bereit, dass wieder zurück zu nehmen (insbesondere wenn es digital ausgefüllt und nur ausgedruckt wird, also eh schon registriert ist) und dich eiskalt mit der Fahrpreisnacherhebung und dem Ticket an den Infoschalter oder ins Reisezentrum schicken, wo du dann die Gebühr zahlst!).

Wenn du z.B. noch deine Daten oder deinen Ausweis nicht raus gegeben hast, und er zwecks Aufnahme und Personalienfeststellung schon die Polizei gerufen hat, dann wird es bei Vorsatz richtig teuer, dann kann nämlich ne Rechnung für den Einsatz bzw. die Anfahrt bis zu dem Punkt kommen, wo das ganze wieder abgebrochen wurde!

Wer auf Verlangen kein gültiges Ticket vorweisen kann, wird als Schwarzfahrer entsprechend geahndet.

Klar ist die Strafe fällig, wahrscheinlich kannst du an einer geeigneten Dienststelle dann später das gültige Ticket vorweisen und bekommst dann einen Teil der Gebühren zurück, wenn es glaubhaft ist.

Siehst du, so haben doch alle ihren Spaß gehabt

und ganz ehrlich: ich freue mich auch!

Du gibst ihm einfach nicht deine Personalien, dann kann er dir auch keine Strafe geben. Und wenn er dann die Polizei zur Personalienfeststsllung hinzuzieht, wird das peinlich für ihn:

Polizei: "Wo liegt das Problem?"

Kontrolleur: "Der hier wollte seinen Fahrschein nicht zeigen, hat ihn dann aber doch gezeigt."

*Du zeigst Fahrschein vor*

Polizei: "Ok, und wo ist hier jetzt die Straftat?"

Kontrolleur: "Lol, kein Plan, bin einfach frustriert in meinem Job und will random Fahrgäste drangsalieren."

*Polizei geht weg*

Doktorelektrik  26.07.2022, 13:35

Da kommt dann zur Verweigerung der Fahrkarte (womit die Strafe fällig ist) noch Falschaussage, falsche Verdächtigung und Verleumdung hinzu. Tolle Leistung. Deine Blockade des Zuges für die Zeit bis zur Feststellung der Personalien, die auch verweigert wurden, kann zudem in Rechnung gestellt werden, andere Fahrgäste haben gar Anspruch auf Schadenersatz. Und last not least: Ausschluss von der Beförderung - aber es trifft offensichtlich keinen Armen.

Das willst du nicht wirklich haben! *dumm guck*

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Doktorelektrik  27.07.2022, 15:18
@Bahnfahrer401

Gesetzeskunde und ein Blick in die Beförderungsbestimmungen - wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

Probier es aus, du Besserwisser - du stehst doch auf Provokation.

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Doktorelektrik  28.07.2022, 16:36
@Bahnfahrer401

Ja, anderen Ratschläge geben, wie sie ihre Mitmenschen "erfolgreich" ärgern und schikanieren können mit Frechheit und Provokation, obwohl es dagegen rechtliche Mittel gibt. Und dann selbst so mimosenhaft empfindlich....

Passt gut: Sturheit, Selbstmitleid - aber bloß keine Einsicht oder gar Besserung.

Ich kacke in so einem Fall ganz gerne in die Bahnhofshalle.

Siehst du, das ist deine Antwort und dein Stil. Solche Antworten schreibst du. Muss sagen: du hast schon seltsame Gelüste!

Machst du das auch auf Besuch oder auf der Arbeit?

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Bahnfahrer401  28.07.2022, 16:47
@Doktorelektrik

Naja, also ich dachte, dass das schon so üblich ist, dass man halt in die Bahnhofshalle kackt, wenn der Zug Verspätung hat. Strahlt Dominanz aus. Machst du das etwa nicht?

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Doktorelektrik  28.07.2022, 16:57
@Bahnfahrer401

Im Affenkäfig kann es sein, dass das Apha-Männchen so was praktiziert. Dein Vorbild oder Ideenlieferant?

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Nein. Musst du nicht. Du hast ihm ja dann dein Ticket gezeigt. Aufbewahren würde ich es aber trotzdem Mal.

Ich denke, dass er dass zu dir gesagt hat, um dich auch ein bisschen zu "ärgern" sozusagen als "Rache" auf deinen Scherz

Er kann dir keine Strafe ausstellen, da du ja ein Ticket hättest was gültig war

Mach dir keine Sorgen

Doktorelektrik  26.07.2022, 13:29

Falsch! Nicht vorzeigen können = Strafe fällig. Selbst reingelegt und dumm gelaufen....

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Miribliri  26.07.2022, 13:38
@Doktorelektrik

Richtig deine Anmerkung.

Aber trotzdem falsch in diesem Fall denn der FS schrieb: "anschließend habe ich ihm aber mein Ticket gezeigt"

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Doktorelektrik  26.07.2022, 13:47
@Miribliri

Das ist völlig egal - nicht auf Verlangen vorzeigen können, im Gegenteil, noch zu sagen "ich habe gar keins" - dann ist bereits die Strafe fällig.

Diese Ausrede geht eben nicht und Verarschen ist dann sehr teuer. Dieses gültige Ticket kann er dann im Rahmen des Einspruchs später an einer geeigneten Stelle innerhalb einer Frist von maximal 14 Tagen zur Prüfung vorzeigen (das ist doch häufiger so, dass manche ihr Monatsticket einfach in einer anderen Tasche zu Hause haben und dann diese Möglichkeit in Anspruch nehmen).

Ist dann ein gültiges auf ihn ausgestelltes Ticket vorhanden, wird eine Bearbeitungsgebühr einbehalten und der Rest der Strafzahlung zurück erstattet - sonst völlig zu Recht nicht.

Wer sich so verhalten hat, ist nachträglich beweispflichtig. Und wo kämen wir hin, wenn man amtlich Menschen derart verar* dürfte.

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Miribliri  26.07.2022, 14:58
@Doktorelektrik

Denke nicht, dass das der Fall sein wird und noch eine Strafe kommt. Auf der HP der ÖBB steht dass wenn das Zufbegegleitpersonal eine Fahrgeldnachforderung ausstellt, diese umgehend bar bezahlt werden kann, ansonsten Frist von 14 Tagen. Also hätte der Schaffner direkt die Strafe ausstellen können, hat er aber nicht sondern nur gesagt er wird eine bekommen. Um ihm diese zu senden, müsste er ja die kompletten Daten aufgenommen haben, steht jetzt bei der Frage nicht dabei ob er diese angeben musste, aber der FS klingt jung und dadurch dass er das Fahrticket ja dann doch noch vorgezeigt hat, wird der Schaffner es als "Jugendstreich" durchgehen lassen, schliesslich war er ja im Besitz einer gültigen Fahrkarte und der FS hat hoffentlich daraus gelernt und macht solche Witze nicht mehr.

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Was ist das bitte für ein Kindergarten Joke???😅😅😅 aber gut deine Rechtschreibung passt da auch ganz gut dazu.

was hast du gedacht was passiert?

“das Ticket bitte“

„hab keins“

“dann macht das 60€“

“Lul Scheeeeaaaaz! Hab doch eins! Reingefallen“

“loooool voll erwischt Lul, was eins Witz. Selten so gelacht. Komm ich zahl dir dafür den ticket preis“

mal abgesehen davon dass es Ultra unlustig ist kriegst du vermutlich auch ne kleine Geldstrafe. Aber ich glaub die größte gerechte Strafe ist dass du dann da standest wie das größte Kleinkind. Schon sehr verdient 😅“