Darf ein Schaffner einen raus schmeißen?

5 Antworten

Das sollte doch unterdessen allgemein bekannt sein:
Bei Minderjährigen darf der das nie, bei Volljährigen kommt es auf die Umstände des Einzelfalles an - und wie alt der Cousin ist, das hast Du nicht angegeben.

Gleichwohl ist das Verhalten des Cousins nicht in Ordnung, den Automaten nicht lesen können und nicht zu verstehen ist kein Argument, zumal es weitere Vertriebswege gibt, die Straftat der Erschleichung von Leistungen hat er also auf jeden Fall begangen.

FouLou  28.08.2023, 07:18
Das sollte doch unterdessen allgemein bekannt sein:
Bei Minderjährigen darf der das nie, bei Volljährigen kommt es auf die Umstände des Einzelfalles an - und wie alt der Cousin ist, das hast Du nicht angegeben.

Haste ne Quelle dafür?

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HugoHustensaft  28.08.2023, 07:23
@FouLou

Liest Du keine Medien? Die Bahn hat sich in diesen Fällen regelmäßig entschuldigt und auch darauf hingewiesen, die Schaffner entsprechend angewiesen zu haben - und bei Volljährigen geht es um die allgemeinen Strafbarkeitsregeln im Sinne der unterlassenen Hilfeleistung, man darf beispielsweise keinen betrunkenen Erwachsenen aus dem letzten Zug bei Minustemperaturen auf einem einsamen Bahnhof des Zuges verweisen, weil der schlicht erfrieren könnte.

Und nicht vergessen:
Der Weg der Einschaltung der Bundespolizei steht immer offen, die "Abkürzung" Rausschmiss steht eben nicht immer zur Verfügung.

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NicoNRW  28.08.2023, 07:25
@FouLou

Also was die Bahn angeht weiß ich es jetzt nicht genau für Busse kann ich sagen ist es (hier) so. Das steht auch immer auf den Bildschirmen. "Jede Art von Gewalt Stoppt die Fahrt, die Polizei wird gerufen". Ich sehe fast täglich wie Busfahrer Kiddybanden ohne Fahrschein (oder alle mit einem fahren wollen) wieder ausm Bus schmeißen. Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen warum das bei der Bahn anders wäre. Der Zug würde an der Nächsten Station halten und die Polizei würde gerufen werden, das ist meine Meinung"

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FouLou  28.08.2023, 07:28
@HugoHustensaft
Liest Du keine Medien? 

Kaum. Nur wenn es sich aufgrund eines anderen Themas sich ergibt. Z.b. wenn du hier jetzt mein Artikel verlinkt hättest dann hätte ich das gelesen.

Wie genau sind diese Restriktionen begründet?

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HugoHustensaft  28.08.2023, 08:36
@FouLou

Einfach zwei Kommentare höher lesen - bei Minderjährigen gibt es eine faktische Gewährsträgerpflicht, d.h. die sind der Polizei zu übergeben, dürfen aber eben nicht einfach des Fahrzeuges verwiesen werden, bei Volljährigen habe ich das oben schon ausführlich beschrieben.

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Still  28.08.2023, 08:31

Der Cousin hat Geld für einen Fahrschein und kann die nächste Linie nutzen. In der Frage steht nichts von letzter Fahrgelegenheit.

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HugoHustensaft  28.08.2023, 08:34
@Still

Ändert nichts daran, dass Menschen nur unter bestimmten Voraussetzungen des Zuges verwiesen werden dürfen.

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HugoHustensaft  28.08.2023, 09:26
@Still

Dann formal nie - dafür hat der Gesetzgeber das erhöhte Beförderungsentgelt vorgesehen.

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Still  28.08.2023, 10:13
@HugoHustensaft

…. Das erhöhte Beförderungsentgelt wird für die zurück gelegte Strecke erhoben, nicht für die Weiterfahrt.

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HugoHustensaft  28.08.2023, 11:15
@Still

Irrtum! Die Regel besagt, dass das Doppelte des Beförderungsentgeltes, mindestens aber 60 € erhoben werden, das berechtigt sehr wohl zur Weiterfahrt, steht übrigens auch auf allen Nacherhebungen explizit drauf.

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Grundsätzlich ja, denn der Schaffner übt hier das Hausrecht in der Bahn aus. Die Bahn legt selbst fest, unter welchen Bedingungen sie jemanden mitnehmen. Wer sich nicht daran hält, kann rausgeschmissen werden.

Eine der wichtigsten Bedigungen ist, dass man vor der Fahrt ein gültiges Ticket haben muss. Wenn dein Cousin nicht imstande ist, sich ein Ticket zu besorgen, darf er nicht mitfahren. Punkt. Wenn er den Automaten nicht versteht, muss er sich Hilfe suchen.

Wenn der Automat nicht funktioniert, (kann ja auch passieren), solltet ihr am besten gleich zum Schaffner gehen und es ihm in Ruhe sagen. Aber wer natürlich erst mal gechillt in die Bahn sitzt und so tut, als wäre nichts, da denkt der Schaffner natürlich, dass es eine Ausrede ist.

Und dass ihr den Schaffner am Ende noch bedroht habt, ist meines Erachtens eine ziemlich schwache Aktion. Unehrenmänner! Da habt ihr ja noch Glück, dass er nicht die Polizei geholt hat.

HugoHustensaft  28.08.2023, 06:49

Leider ist der erste Absatz absoluter Unfug. Die Bahn kann sich ihre Fahrgäste grundsätzlich nicht selbst aussuchen und auch die Bedingungen nur sehr eingeschränkt festlegen, was die Rausschmisse angeht, sollte doch unterdessen auch allgemein bekannt sind, dass die gewissen Restriktionen unterliegen (Minderjährige nie, ansonsten abhängig von den Umständen des Einzelfalles).

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moreblack  28.08.2023, 08:00
@HugoHustensaft

Naja, Unfug würde ich das jetzt so nicht bezeichnen. Ich habe es mit Absicht vereinfacht dargestellt, da der Fragesteller vermutlich kein Volljurist ist.

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Ja, dein Cousin darf von der Weiterfahrt ausgeschlossen werden und in den nächsten Bus/Bahn mit Ticket einsteigen. Was du und deine Cousins mit dem Schaffner veranstaltet haben, kann man schon als Bedrohung/Nötigung auslegen!!

HugoHustensaft  28.08.2023, 08:37

Und ein Polizist sollte es besser wissen ... Der erste Satz ist in dieser Form falsch, der zweite Satz unstrittig, aber auch dafür bräuchte es die Polizei.

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Still  28.08.2023, 09:17
@HugoHustensaft

Was bitte ist am ersten Satz falsch? Dem Cousin droht keinerlei Gefahr, wenn er für die begangene Leistungserschleichung vom weitern Transport ausgeschlossen wird, zumal es sich augenscheinlich um einen Innerstädtischen Verkehr handelt. Er kann gefahrlos gegen Entgelt mit dem nächsten Bus/Bhan weiter reisen. Nur weil sich Transportunternehmen wortreich in der Presse "entschuldigen" bedeutet das nicht, dass gegen Recht verstoßen wurde.

Ich wette, dass du (wie immer) keinen link setzen kannst, der deine These von rechtswidrig belegt.

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HugoHustensaft  28.08.2023, 09:25
@Still

Du nimmst hier Dinge an, da steht weder etwas vom Alter des Cousins noch vom Haltestellenabstand (von wegen innerstädtischer Verkehr). Und ich sollte Dich nicht über die gewährsträgerähnliche Bindung von öffentlichen Verkehrsbetrieben gegenüber Minderjährigen aufklären müssen, da ist der kurze Weg Rausschmiss eben verstopft - und wenn wir das rechtlich sauber aufarbeiten, ist der ohnehin nicht gegeben, weil dafür das erhöhte Beförderungsentgelt vorgesehen ist.

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Jupps, der darf das. Und hier im Land mal soweit Deutsch können um wenigstens den Fahrscheinautomaten lesen zu können ist auch nicht rassistisch - denn der Vorwurf wird gleich von dir kommen.

HugoHustensaft  28.08.2023, 06:50

Leider nicht richtig, siehe meine Antwort.

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Die Bezahlung in der Deutschen Bahn wurde abgeschafft. Jeder Fahrgast braucht einen gültigem Fahrschein.