Kann ich von Privatpersonen verlangen preiszugeben woher sie meine privaten Daten haben?
Ich habe soeben einen Brief von einer Privatperson erhalten, der an mich addressiert war.
Da der Absender deklariert ist weiß ich das ich diese Person nicht kenne und auch niemanden in ihrem Wohngebiet. Zudem ist der Brief unfrankiert weswegen ich davon ausgehe das dieser persönlich eingeworfen wurde.
Meine Frage daher: gibt es eine rechtliche Grundlage durch die ich Berechtigt bin zu erfahren woher diese Person meine Privaten Daten bezogen hat?
7 Antworten
Wenn der Brief von den Zeugen Jehovas kommt, gilt wahrscheinlich nicht die Außnahme für private Tätigkeiten und damit ist die DSGVO anzuwenden.
Nach dieser dürfen personenbezogene Daten nur mit Rechtsgrundlage verarbeitet werden und du hast ein Recht auf Auskuft, z. Bsp. woher die Daten stammen (Art. 14, Abs. 2, Buchst. f DSGVO).
In der Realität ist es eher schwierig, das durchzusetzen, du kannst es aber mal versuchen.
Wenn die Person den Brief persönlich eingeworfen hat, dann hatte sie auch die Möglichkeit, deinen Namen und deine Adresse einfach am Briefkasten oder Klingelschild abzulesen. Das ist sicher nicht verboten.
Fragen kannst Du, aber es gibt für den Gefragten keine rechtliche Verpflichtung Auskunft zu geben.
Brauchen wir mehr Infos.
Art. 2 Abs. 2 Buchstabe c) DSGVO:
Die DSGVO findet keine Anwendung im persönlichen oder familiären Umfeld natürlicher Personen.
In einem Kommentar erwähnt der Fragesteller, dass es sich um einen von einer Privatperson verschickten Brief für die Zeugen Jehovas andelt. Es ist also eher nichts Privates.
Nein, dafür gibt es keine rechtliche Grundlage.
Du kannst einfach fragen. Eventuell bekommst du die gewünschte Antwort, oder eben nicht.
Möglicherweise stehst du auch einfach nur im Telefonbuch? Oder bist über google zu finden? Oder Facebook? Also meine Adresse könnte man rausbekommen über das Internet.
Eventuell schon, diese könnte sich aus Art. 14, Abs. 2, Buchst. f DSGVO ergeben.