Kann ich von Privatpersonen verlangen preiszugeben woher sie meine privaten Daten haben?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn der Brief von den Zeugen Jehovas kommt, gilt wahrscheinlich nicht die Außnahme für private Tätigkeiten und damit ist die DSGVO anzuwenden.

Nach dieser dürfen personenbezogene Daten nur mit Rechtsgrundlage verarbeitet werden und du hast ein Recht auf Auskuft, z. Bsp. woher die Daten stammen (Art. 14, Abs. 2, Buchst. f DSGVO).

In der Realität ist es eher schwierig, das durchzusetzen, du kannst es aber mal versuchen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Jura-Student im 4. Semester

Wenn die Person den Brief persönlich eingeworfen hat, dann hatte sie auch die Möglichkeit, deinen Namen und deine Adresse einfach am Briefkasten oder Klingelschild abzulesen. Das ist sicher nicht verboten.

Fragen kannst Du, aber es gibt für den Gefragten keine rechtliche Verpflichtung Auskunft zu geben.


PlanckEinstein  15.02.2022, 19:23

Eventuell schon, diese könnte sich aus Art. 14, Abs. 2, Buchst. f DSGVO ergeben.

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Meandor  16.02.2022, 07:47
@PlanckEinstein

Brauchen wir mehr Infos.

Art. 2 Abs. 2 Buchstabe c) DSGVO:

Die DSGVO findet keine Anwendung im persönlichen oder familiären Umfeld natürlicher Personen.

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PlanckEinstein  21.02.2022, 18:12
@Meandor

In einem Kommentar erwähnt der Fragesteller, dass es sich um einen von einer Privatperson verschickten Brief für die Zeugen Jehovas andelt. Es ist also eher nichts Privates.

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Nein, dafür gibt es keine rechtliche Grundlage.

Du kannst einfach fragen. Eventuell bekommst du die gewünschte Antwort, oder eben nicht.

Möglicherweise stehst du auch einfach nur im Telefonbuch? Oder bist über google zu finden? Oder Facebook? Also meine Adresse könnte man rausbekommen über das Internet.