Rechtliche Folgen bei Verkauf von nicht Straßentauglichem Fahrzeug?
Kann ich rechtlich belangt werden wenn ich ein Verkehrsuntüchtiges Fahrzeug verkaufe und der Käufer im Wissen darüber trotzdem das Fahrzeug wegfährt anstatt es abschleppen zu lassen?
Lange Version:Mein letztes Auto hat eine rostige Hinterachse und wurde daher von meiner Werkstatt (und einer zweiten) als Verkehrsuntüchtig eingestuft. Der Wagen hat weder TÜV noch ist er angemeldet mittlerweile.
Die Reparatur würde wahrscheinlich den Wert des Wagens übersteigen, da ungewiss ist welche anliegenden Teile durch die rostige Achse beim Ausbau zusätzlich zu Bruch gehen. Durch den Hybrid-Allrad Antrieb ist wohl auch der Aufwand dafür recht hoch. Zusätzlich dazu müsste ein Querlenker getauscht werden.
All das hat dazu geführt das ich mir nun ein neues Auto gekauft habe und den alten als Bastler/Ausschlachtfahrzeug verkaufen würde. Ich würde im Kaufvertrag dann auch festhalten das dieses Fahrzeug nicht Verkehrstauglich ist und diese 2 Mängel auflisten.
Meine Frage wäre also ob ich rechtliche Folgen davontragen würde wenn der Käufer sich dazu entschließt den Wagen zu fahren und zb. in einen Unfall verwickelt wird oder in ein Schlagloch fährt was dazu führt das die Hinterachse bricht, etc.
Ich bedanke mich schonmal für alle hilfreichen Informationen diesbezüglich :)