Alter vermieter?

9 Antworten

Wegwegwe schreibt:

Hab jetzt totalen Stress mit meinen alten Vermieter
Ich war 15 als ich in dieses horror Haus eingezogen bin ich, war aber nicht der hauptmieter da ich ja noch nicht volljährig war, Der hauptmieter ist mein ex freund

Wenn du kein Vertragspartner des alten Vermieters bist, sondern nur Untermieter deines damaligen Partners, dann ist "dein alter Vermieter" auch gar nicht dein Vermieter - sondern der Vermieter deines Ex-Partners! Und dieser ist "dein alter Vermieter"!

Wenn der alte Vermieter aber euch beiden zusammen die Wohnung überlassen hat damals, dann habt ihr beide einen Vertrag mit ihm - einen mündlichen Vertrag oder einen konkludenten Vertrag, vor allem dann, wenn du regelmäßig die Miete an ihn überwiesen hast und er dies von dir akzeptiert hat, wie von einem normalen Mieter.

Denn du schreibst ja: "Ich hab die miete ausversehen an den alten Vermieter überwiesen".

Falls dies der Fall ist, hast du auch Pflichten gegenüber dem Vermieter. Dazu gehört auch eine Kündigungsfrist. Du darfst zwar ausziehen, wann du möchtest, aber dein mündlicher Mietvertrag endet erst, wenn du ordentlich oder außerordentlich gekündigt hast und wenn die Fristen dafür eingehalten wurden!

Eine Ausnahme gibt es davon: Wenn du immer noch nicht volljährig bist, könnten deine Erziehungsberechtigten dem Vertrag widersprechen, den du mit dem Vermieter damals mündlich oder konkludent geschlossen hast.

Dein Ex muss allerdings normalerweise nicht ausziehen, jedenfalls dann nicht, wenn er einen eigenen Vertrag hat und nur dein Vertrag ungültig wird. Und auch dann nicht, wenn ihr einen gemeinsamen mündlichen oder konkludenten Vertrag abgeschlossen habt mit dem Vermieter, und dein Ex diesen Vertrag nicht zusammen mit dir gekündigt hat.

Und falls dieser euer gemeinsamer Vertrag immer noch gültig ist, gibt es auch keinen Grund für deinen Vermieter, die Miete, die ja fällig war, dir oder ihm zurückzuerstatten.

Du kannst nun aber die Hälfte davon von deinem Ex einfordern. Der muss darauf nicht eingehen, aber vielleicht tut er es.

Und für die neue Wohnung musst du dir neues Geld besorgen.

Gruß aus Berlin, Gerd

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Ex-Schöffe, Journalist und Gewerkschafter

Die wichtigste Tatsache - nämlich dass du auch als Mieter im Mietvertrag stehst - hast du jetzt mal unterschlagen.

Von daher ist der Vermieter im Recht, was Mietzahlungen angeht: Solange du im Mietvertrag stehst, kann er sich an dich wegen der Zahlung wenden, und zwar vollumfänglich, nicht 50:50 oder so.

Ausziehen darfst du, musst aber deinen Pflichten als Mieter nachkommen - allen.

Sieh zu, dass du aus dem Mietvertrag rauskommst. Der normale Weg wäre: Ihr kündigt gemeinsam, und der Vermieter darf entscheiden, ob er mit deinem Ex alleine einen neuen Mietvertrag abschließt.

Ich war 15 als ich in dieses horror Haus eingezogen bin ich, war aber nicht der hauptmieter da ich ja noch nicht volljährig war,

Aber Du stehst mit im Mietvertrag. Hast Du damals auch unterschrieben?

Wenn ja, hast Du damals unterschrieben und es wurde seither von keiner Seite, nicht von Dir und nicht von Deinen Eltern widersprochen. Da Du jetzt volljährig bist, hat sich Dein Status von einer möglicherweise nicht rechtsfähigen Person zum Zeitpunkt des Einzugs in eine voll geschäftsfähige mit der Volljährigkeit gewandelt.

Stell es Dir mal andersrum vor: Du willst nicht ausziehen, aber Dein Freund kündigt den Mietvertrag und der Vermieter setzt Dich nach Ablauf der Kündigungsfrist vor die Tür, weil Du damals, als Du unterschrieben hast, noch nicht volljährig warst. Da hättest Du auch was dagegen.

Der hat gar keine Rechte, aber er wird dir die Miete auch nicht zurückgeben.

Da musst du gegen ihn klagen.

Wenn du im Mietvertrag stehst, bist du am Arsch.

Dann kannst du gar nicht kündigen.

Da muss dein Freund und der Vermieter mitspielen.

Dann bist du weiterhin für die Miete haftbar.

Wenn dein Ex den Mietvertrag unterschrieben hat ist er verantwortlich. Du hast damit nichts zu tun. Die falsch überwiesene Miete kannst du einklagen

Woher ich das weiß:Recherche