Krankengeld als Studentin?

3 Antworten

Die Rechtslage ist eindeutig, wenn du mehr als vier Wochen beim Arbeitgeber beschäftigt warst als die Krankheit eingetreten ist muss dir dieser den Lohn fortzahlen. Bei weniger als 4 Wochen ist die Krankenkasse zuständig.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Wenn du unter 4 Wochen bei dem AG beschäftigt warst, muss der AG keine Lohnfortzahlung leisten

Normalerweise würde dir Krankengeld zustehen, aber bei einer kurzfristigen Beschäftigung ist man nicht kv pflichtig. Daher bekommst du auch kein Krankengeld

EllaBuecher 
Fragesteller
 15.02.2022, 08:44

Ich war den ganzen November und Dezember beschäftigt, also länger als 4 Wochen

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Auch Minijobber haben Anspruch auf Lohnfortzahlung nach vier Wochen Betriebszugehörigkeit. Sie dürfen nicht anders als andere Arbeitnehmer behandelt werden.