Tankstellenmitarbeiter Fehlbetrag aus eigener Tasche zahlen?
Ein Kunde ( vom sehen bekannt) zahlte mit Ec oder flottenkarte und kaufte noch eine waschkarte. Durch abstempeln und Nachfrage an Chef( der wegen Reparatur im Raum stand) war der Kunde so schnell raus, dass ich erst beim Scannen von Zigaretten für die nächste Kundin bemerkte ,dass der ec Karten zeitlimit überschritten war! In dem Moment fuhr der Kunde vom Hof! Ich habe die 101 Euro aus eigener Tasche bezahlt. Ich sehe den Kunden nicht oft da ich nur 2 Tage arbeite. Ich bat meinen Chef das autokennteichen von der Kamera zu holen. Er meinte nur da macht die Polizei eh nichts und ließ mich stehen!
1 Antwort
Hättest du rechtlich gesehen nicht tun müssen.
Für Kassendifferenten haftet immer der Arbeitgeber, außer
- bei Vorsatz (z.B. Diebstahl)
- Grober Fahrlässigkeit (durch ein Gericht festzustellen, Beweislast beim Arbeitgeber)
- anteilig bei mittlerer Fahrlässigkeit (ebenfalls gerichtlich festzustellen)
- wenn ein über das Gehalt hinausgehendes Mankogeld bezahlt wird, speziell um solche Kassendifferenzen auszugleichen.
Einfache Fahrlässigkeit ist immer noch Arbeitgebersache.
Und höhergradige Fahrlässigkeit wäre nach Klage durch den Arbeitgeber vom Arbeitsgericht festzustellen.
Grob Fahrlässig wäre z.B. die Kasse offen stehen zu lassen und den Raum zu verlassen, während Kunden dort rumlaufen. Alles unter diesem Level geht zu Lasten des Chefs.
Ich sehe hier eine Fahrlässigkeit, da er hätte sehen müssen, das z. B. kein Beleg gedruckt wird.