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Käufer zahlt bei ebay-kleinanzeigen nicht, obwohl er die Ware bereits erhalten hat. Was tun?

Hallo allerseits,

Ich habe folgendes Problem und zwar habe ich bei Ebay-kleinanzeigen einen Spielaccount bzw. Die Spielzeit eines Spiels zum Verkauf gestellt. Ein Interessent hatte sich gemeldet und wollte den Artikel kaufen. Wir haben kurz über die Chat Funktion geschrieben, er war sehr interessiert. Danach hat er mir eine Anfrage geschickt dass er den Artikel für ?€ kaufen möchte. Ich habe Bestätigt. Dann stand da das der Käufer jetzt die Transaktion durchführt.

Nach einer Minute schrieb er, dass es erledigt sei. Ich habe noch nie zuvor etwas bei ebay-kleinanzeigen verkauft und habe da halt den Fehler gemacht, nicht auf die Antwort von eBay zu warten das die das Geld auch erhalten haben. Also habe ich dem Verkäufer auf seine Anweisung hin, die Zugangsdaten geändert sodass er Zugriff auf den Account hat. Somit hat er den Artikel bekommen.

Ich habe paar Tage gewartet und nichts kam. Er meinte dass das ganze etwas dauern kann. Er hat mir auch seine Handynummer gegeben sodass wir über WhatsApp schreiben konnten. Da hat er nochmal bekundet wie froh er mit dem Account ist. Nach einer Woche kam immernoch nichts an, da meinte ich der soll mir das dann halt so überweisen. Habe ihm nur die Iban gegeben, soll ja reichen. Aber auch dann kam nichts an. Das ganze ist fast drei Wochen her. Als ich ihm dann eine Frist von knapp zwei Wochen gegeben habe, hat er mich geblockt.

Habe ich da nun überhaupt eine Chance mein Geld zu bekommen? Denn wir haben doch einen rechtsgültigen Vertrag, er hat den Artikel erhalten und mir steht das Geld zu. Der Käuferschutz bei ebay-kleinanzeigen entfällt da ich nicht auf die Bestätigung von eBay gewartet habe.

Wie schätzt ihr die Lage ein? Ich Stelle mir das etwas schwierig vor. Die einzigen Beweise die ich habe sind nur die Chatverläufe auf eBay und WhatsApp. Ich weiß außerdem das er selbst bei ebay-kleinanzeigen Sachen verkauft. Danke schonmal für eure Hilfe. Grüße

Recht, Kleinanzeigen

Darf ich meine Miete mindern?

Ich habe im September 2021 folgende Mängel gemeldet: 2x undichte Dachfenster (im Schlafzimmer bei starkem Regen ist die Wand minimal feucht), undichte Haustür (2cm Spalt unten links, zieht wie Hölle) und undichte Duschkabine. Ich habe tausende E-Mails geschrieben, jedes mal kam eine typische Antwort "wird gemacht, warten". Ich habe bis Januar 2022 geduldig gewartet und dann habe den Eigentümer des Gebäudes (Privatperson) angeschrieben und nicht die Genossenschaft. Es kam sofort eine Antwort und die Duschkabine wurde nach 2 Tagen ersetzt. Der Knaller ist, alle Nachbarn haben bereits neue Haustüre bekommen nur wir nicht, obwohl wir als erster Mieter alles gemeldet haben, ich habe noch eine Liste parat wo alles drauf steht: unsere Tür sollte zuerst gewechselt werden da Einbruchgefahr etc. Gar nichts! Die Dachfenster sind nach wie vor nicht gemacht. Der Dachdecker war schon zwei mal bei mir um irgendwas zu messen. Angeblich verspätet sich alles wegen covid usw, also typische Ausrede.

Im Februar ist das Garagentor kaputt gegangen (Garage steht 24/7 auf und ich bezahle 50€ separat dafür). Bis heute ist nichts repariert worden. Ich meine dadurch ist die volle Funktionalität nicht gegeben, oder? Jeder unbefugte kann einfach reinkommen. Ende März würde mein Auto an der Seite mit scharfen Gegenständen zerkratzt, über 3500€ Schäden. Das Auto stand 2 Monaten in der Garage, weil ich im Krankenhaus war. Versicherung will nichts abdecken, weil mein Auto in der Garage war und Vandalismusschaden dadurch nicht abgedeckt werden können, nur teilweiße. Vermieter sagt nichts dazu, ist eben meine Schuld dass mein mein Auto dort stand! Die Sache ist eh schon erledigt, aber... Warum bin ich so dämlich und bezahle die volle Summe?

Wir haben mittlerweile Ende April und meine Fenster sowie Haustür würden immernoch nicht gemacht. Ich habe schon keine Lust schon wieder mehrere E-Mails zu schreiben!

Wie soll ich das ganze klären? Das ist meine erste eigene Wohnung und habe leider noch nicht so viel Ahnung, deswegen frage ich euch! Muss der Vermieter dafür informiert werden? Meine Warmmiete beträgt 590€ warm + 50€ TG

Miete, Recht

Commerzbank Urteil Zustimmung bis zum 30 April, ja oder nein?

Guten Tag,

ich habe leider erst heute einen Brief bekommen von der Commerzank und ich wurde gefragt, ob ich den neuen Konditionen zustimmen sollte oder nicht.

Da gibt es sicherlich aber noch viel mehr Informationen die ich durchlesen müsste, was ich ändert zum positiven und was es negatives gibt.

Ich habe leider absolut keine Zeit, aufgrund von Krankheit und Terminen mich damit zu beschäfitgen und wollte schnell nachfragen, ob eine Zustimmung gut oder schlecht wäre?

https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/2021088.html Commerzbank.

Was sich ändert: https://www.commerzbank.de/portal/de/seiten/preisinfo/preisinfo/start/preisinfo.html

Aufgrund neuer Vorgaben der Rechtsprechung (Urteil Bundesgerichtshof Az.: XI ZR 26/20) ist für die in unserem Schreiben vom 23. April 2021 kommunizierte Umstellung Ihres bestehenden Girokontos zum 01. Juli 2021 Ihre Zustimmung erforderlich. Nur dann werden diese Änderungen wirksam – eine automatische Umstellung findet nicht statt.

Ihre Zustimmung können Sie uns gerne direkt online über untenstehenden Button erteilen. Für weiterführende Informationen können Sie in Ihrer Filiale vor Ort einen Termin vereinbaren oder sich an unser Kundencenter wenden.

Sie möchten sich jetzt noch nicht entscheiden? – Dann kommen wir, sofern noch nicht geschehen, mit einem angepassten Vorgehen auf Sie zu.

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WAS ÄNDERT SICH?

Sofern Sie den neuen Konditionen ausdrücklich zustimmen, erheben wir auf Ihr Konto einen Monatspreis von 4,90 Euro und ein eventueller monatlicher Mindestgeldeingang entfällt. Ihr 0-Euro-Konto (Vorteil) wird künftig unter dem Produktnamen „PlusKonto“ geführt und Ihr Vorteilskonto unter dem Produktnamen „PlusKonto Vorteil“. Ihre Kontonummer, Girocard und, sofern vorhanden, Kreditkarte und Dispositionskredit bleiben unverändert.

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Ich bitte diejenigen um Hilfe, die sich damit beschäftigt haben.

Recht, Commerzbank, BGH Urteil, Wirtschaft und Finanzen

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