An Bahnhöfen die offen sind kann man doch Tendenziell rauchen?

7 Antworten

Das Rauchen ist nur in bestimmten Zonen erlaubt. Deutschland ist viel zu lasch bei diesem Gepeste.

Nein.

Ganz unabhängig von der Beschilderung gilt hier § 1 des Bundesnichtraucherschutzgesetzes (BNichtrSchG):

(1) Das Rauchen ist nach Maßgabe der Absätze 2 und 3 verboten

  1. in Einrichtungen des Bundes sowie der Verfassungsorgane des Bundes,
  2. in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personenverkehrs,
  3. in Personenbahnhöfen der öffentlichen Eisenbahnen.

http://www.gesetze-im-internet.de/bnichtrschg/__1.html

Darüber hinaus gilt natürlich die Hausordnung der Deutschen Bahn:

1 Folgendes ist untersagt:

(...)

1.10 Rauchen, einschl. E-Zigaretten und Verdampfern, außerhalb der gekennzeichneten Raucherbereiche. Zigarettenreste müssen ausschließlich in den dafür vorgesehenen Abfallbehälter entsorgt werden.

https://www.bahnhof.de/resource/blob/511978/469b7c6376528199418cb3c24fae4ed7/3-S-Konzept-Hausordnung-PDF-data.pdf

an Bahnhöfen gilt nicht nur rauchverbot, weil die nicht raucher das so wollen.. sondern weil die Raucher für extreme verschmutzung der Bahnhöfe sorgen indem sie ihre Stummel überall hinschnippsen

ist zwar schön wenn du das nicht machst.. aber man kann da nicht einfach so ne ausnahme machen

generell gibt es ausgewiesene Raucherzonen.. sind die nicht vorhanden dann gilt halt rauchverbot.. egal ob da ein SChild steht oder nicht

Nein. Nur an gegenzeichneten Raucherberiechen. Meistens sind die mit einer gelben Umrandung zu erkennen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Mach ruhig, rote Ampeln sind auch nur für Systemsklaven. Oder fahr doch mal links auf der Autobahn.