ist das direkte Aufstellen einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80 Km/h auf einer zuvor unbeschränkten Autobahn-Strecke zulässig?

8 Antworten

Nein. Entweder muß, wie von dir beschrieben, ein Geschwindigkeitstrichter eingerichtet werden oder es muß ein Schild Vorsicht Baustelle vorher kommen.

Da stellt sich mir die Frage, ob es auf der Autobahn eigentlich zulässig ist ohne vorherige Ankündigung oder schrittweise Absenkung ein 80er Schild aufzustellen.

Ist es, die VwV-StVO schreibt keinen Geschwindigkeitstrichter vor. Es gibt zwar eine "Soll-Bestimmung" aber das ist keine Pflicht und entfaltet zudem keine Aussenwirkung.

Auf Autobahnen und autobahnähnlichen Straßen dürfen nicht mehr als 130 km/h angeordnet werden. Nur dort darf die Geschwindigkeit stufenweise herabgesetzt werden. Eine Geschwindigkeitsstufe soll höchstens 40 km/h betragen. Der Mindestabstand in Metern zwischen den unterschiedlichen Höchstgeschwindigkeiten soll das 10-fache der Geschwindigkeitsdifferenz in km/h betragen. Nach Streckenabschnitten ohne Beschränkung soll in der Regel als erste zulässige Höchstgeschwindigkeit 120 km/h angeordnet werden.

https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26012001_S3236420014.htm

cg1967  26.04.2022, 10:54
Es gibt zwar eine "Soll-Bestimmung" aber das ist keine Pflicht

"Soll" bedeutet "muß", es sei denn im atypischen Ausnahmefall.

und entfaltet zudem keine Aussenwirkung.

Die verwaltungsinterne Bindungswirkung ist hier völlig ausreichend.

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Stadewaeldchen  26.04.2022, 11:00
@cg1967
"Soll" bedeutet "muß", es sei denn im atypischen Ausnahmefall.

Der Wortlaut ist, wie du selbst lesen kannst "soll in der Regel..." was auf ausnahmen deutlich hinweist.

Die verwaltungsinterne Bindungswirkung ist hier völlig ausreichend.

Für den Verkehrsteilnehemr bedeutet es jedoch dass die z. Hg. von 80 gilt und einzuhalten ist. Bei überschreiten dieser kann dann auch ein Bussgeld verhängt werden. Es mag dann vielleicht möglich sein das Schild wegzuklagen, aber so lange es hängt gilt es.

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cg1967  26.04.2022, 11:11
@Stadewaeldchen
was auf ausnahmen deutlich hinweist.

Und welche Ausnahme es gibt habe ich in meiner Antwort geschrieben: Z. 123 steht davor.

Für den Verkehrsteilnehemr bedeutet es jedoch dass die z. Hg. von 80 gilt und einzuhalten ist.

Prinzipiell richtig.

Bei überschreiten dieser kann dann auch ein Bussgeld verhängt werden. 

Auch das ist korrekt. Allerdings sind viel höhere Toleranzen gegenüber ordnungsgemäßer Beschilderung zu gewähren.

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Stadewaeldchen  26.04.2022, 11:14
@cg1967
Allerdings sind viel höhere Toleranzen gegenüber ordnungsgemäßer Beschilderung zu gewähren.

Rechtsgrundlage dafür wäre welche?

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Stichwort: Geschwindigkeitstrichter.

Der fängt auf Autobahnen definitiv nicht bei 80 km/h an, wenn zuvor keine Geschwindigkeitsbegrenzung bestand.

schleudermaxe  26.04.2022, 14:13

Doch doch, fahre mal eine Abfahrt runter, ist ja auch noch Autobahn, da steht manchmal sogar 30 km/h.

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Die Situation hatte ich letzte Woche noch auf der A44 kurz vor Kassel stand auch ein Schild mit 80 und 500m weiter war die Geschwindigkeits Beschränkung wieder aufgehoben, warum auch immer bin dort auch mit 180 kmh gefahren und so schnell abbremsen wollte ich dort auch nicht stand aber auch kein Blitzer.

Es muss ein Geschwindigkeitstrichter von maximal 30 km/h Stufen aufgestellt werden. Bei unbegrenzt geht man hier von einer Reduzierung aus 130 aus das erst Schild darf also mininmal auf 100 km/h begrenzen.

Ich weiß jetzt allerdings nicht ob das direkt in der StVO steht oder nur eine Verordnung ist.