Ab wann ist es Diebstahl im Laden?
Servus, kurz und knapp,
jeder hat bestimmt mal im Laden keinen Platz mehr in den Händen weil man eben kein Wagerl oder Korb genommen hat.
Da wandert dann eben kurzfristig etwas in die Westen/Jackentasche, natürlich möchte man das bezahlen allerdings vergisst man und wird dann auch noch erwischt. Wie sieht die Lage rechtlich aus?
11 Antworten
Der Diebstahl ist vollendet, sobald du fremden Gewahrsam gebrochen und neuen begründet hast.
Das Einstecken in eine Jackentasche stellt eine Gewahrsamsenklave dar.
Das Passieren der Kasse ist gar nicht nötig, um objektiv den Tatbestand des Diebstahls zu erfüllen. Marschierst du aber auch noch durch die Kasse, ohne den Artikel zu bezahlen, glaubt dir hinterher vermutlich kein Mensch, dass du gar nicht vorhattest, den Artikel zu stehlen.
Objektiver und subjektiver Tatbestand fallen hier in der Tat auseinander.
Trotzdem wird es ziemlich schwer werden, in einem solchen Fall nicht schuldig gesprochen zu werden.
Interessanterweise erzählen fast alle erwischten Ladendiebe, dass die den Artikel ja eigentlich bezahlen wollten, dies aber nur durch einen ganz blöden Zufall vergessen haben.
Das ist mir bewusst. Einen Diebstahl jedoch begeht nur, wer eine rechtswidrige Zueignungsabsicht am Artikel begründet. Demnach von vorneherein nicht vor hatte, diesen Artikel ordnungsgemäß zu bezahlen.
Daran fehlt es hier.
Dafür kann sich der Täter aber nichts kaufen. Jeder Staatsanwalt und fast jeder Richter wird dies als Schutzbehauptung werten.
Die juristische Diskussion um die Gewahrsamsenklave scheint an dir völlig vorbeigegangen zu sein.
Lass es, man kommt bei ihm mit dem melden nicht nach heute..
Das mag in der Theorie stimmen. Verurteilt werden würde ein Täter höchstwahrscheinlich trotzdem.
So und nicht anders!
Auch wenn gleich wieder welche kommen und schreiben "es fehlt die Absicht.." weil sie halt denken der Ertappte dürfe nicht lügen...
Sorry das ich dss Thema wieder aufrolle, bin gerade an die Frage erinnert worden..
Also im Falle "Ich stehe an der Kasse bezahle den gesamten restlichen Einkauf, und werde eines Diebstahls bezichtig weil ein Produkt eben wie gesagt aus Platzmangel oä in der Tasche landetet" wir nehmen an der restliche Einkaufen war eine Gesamtsumme von 80€
Es ist Diebstahl. Selbst wenn du nicht von Mitarbeitern erwischt wirst, solltest du das nicht machen, auch wenn man vielleicht dafür Verständnis hätte, wenn du es auf Band legst.
Bin mir nicht ganz sicher, aber entweder gilt es nach der Kasse, oder nach verlassen des Ladens als gestohlen. Es sich vorher in die Tasche zu stecken wird meines Wissens nach nicht gerne gesehen, aber ist kein Diebstahl.
Ist es schon, da der fremde Gewahrsam durch das Einstecken gebrochen wird und somit die Wegnahme vollendet ist. Die Kontrolle findet nur oft nach der Kasse statt, da man sich dann definitiv nicht mehr herausreden kann, dass man noch bezahlen wollte. Die Sache mit dem subjektiven Tatbestand ist sowieso schwierig.
Es sich vorher in die Tasche zu stecken wird meines Wissens nach nicht gerne gesehen, aber ist kein Diebstahl.
Dann weißt du es nicht.
Das stimmt, ich kann nur die Aussage von Supermarktmitarbeitern weiter geben da ich mit denen mal ins Gespräch gekommen bin. Eine Aussage geht noch einen Schritt weiter als ich gemeint hatte und besagt folgendes:
Beendet ist ein Diebstahl nämlich erst dann, wenn die Beute auch gesichert wurde. Bei einem Ladendiebstahl ist dies in der Regel anzunehmen, wenn die Ware eine gewisse Entfernung vom Einkaufsladen nimmt, z.B. wenn der Betroffene mit der Ware im Kofferraum seines Fahrzeugs das Gelände des Supermarkts verlässt.
Für die Strafbarkeit reicht aber die Vollendung des Diebstahls aus; die Beendigung ist gar nicht nötig (und - wenn der Täter erwischt wird, regelmäßig auch gar nicht möglich).
Sobald Du den Laden verlassen und nicht bezahlt hast ist es Diebstahl.
Nein, das ist nicht bei jedem so. Warum nimmst du keinen Korb oder Wagen?
Ja der Einkauf wurde doch größer als erwartet, hab alles bezahlt undso gab keine Probleme :)
Dennoch fehlt es in dem Fall an einer rechtswidrigen Zueignungsabsicht.